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Verfasst am: 19.10.06, 23:03 Titel: hochzeitsfeier in gaststätte - ruhestörung?
Wenn man an einem wochenende in einer gaststätte, die sich durchaus in einer wohngegend befindet (wo es aber auch andere kneipen gibt) bis ca. 1.30h nachts eine hochzeit feiern will, komplett mit Disc-jockey und früher am abend gesangseinlage, kann es einem dann passieren, dass um 23h die polizei vor der tür steht und die musik abdreht, weil anwohner sich gestört fühlen? In der speisegaststätte wird *nicht* regelmäßig gefeiert.
Oder anders gefragt: sollte/muss man sich da vorher beim ordungsamt eine art sondererlaubnis holen? Oder müssen anwohner das -bei einem solchen anlass- akzeptieren?
Aber sicher doch, es sei denn die Gaststätte wäre eine Disko und hätte eine Genemigung dafür. Ob man wegen eine Hochzeit eine Sondergenemigung bekommt ist die Frage.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
sollte/muss man sich da vorher beim ordungsamt eine art sondererlaubnis holen
Ich denke, wenn ein Öffentliches Interesse an der Veranstaltung besteht kriegt man Die sogar!
Musst halt alle Einladen!
Ansonsten dürfte es für Hochzeiten kaum einen Freibrief zur Ruhestörung geben.
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Hier kann die Polizei schon eingreifen wenn sich Bürger beschweren. Ganz abdrehen muss man ja nicht, man muss es nur leiser machen. Bei Techno etc. und lärmendem, schreiendem Discjockey kann schon mal ganz Schluss sein. Feiern geht auch leiser, freut auch die älteren Semester bei einer Hochzeit
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