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als Online-Händler von neuen Möbel frage ich mich ob eine Produkthaftpflichversicherung nötig ist bzw. was für ein Schaden auftreten müßte bei dem meine Produkthaftpflicht greift?
Bsp: Tisch bricht zusammen und zerstört das antike Rosenthal-Geschirr?
Inwiefern habe ich Ansprüche gegenüber meinem Lieferanten bzw. dem Hersteller im Schadensfall?
als Online-Händler von neuen Möbel frage ich mich ob eine Produkthaftpflichversicherung nötig ist bzw. was für ein Schaden auftreten müßte bei dem meine Produkthaftpflicht greift?
Bsp: Tisch bricht zusammen und zerstört das antike Rosenthal-Geschirr?
Inwiefern habe ich Ansprüche gegenüber meinem Lieferanten bzw. dem Hersteller im Schadensfall?
Eine Produkthaftpflicht trifft nur den Hersteller, nicht den Händler.
Allerdings stellt die Lieferung einer mangelhaften Sache eine Vertragsverletzung dar, die schadensersatzpflichtig macht, sofern Sie fahrlässig gehandelt haben. Sie müssten im Streitfall beweisen, daß Sie keine Kenntnis vom Mangel hatten. Wenn es keine erkennbaren Mängel sind, sollte Ihnen dieser Nachweis nicht schwer fallen. Sie sollten nur bei Eingang der Ware diese auf Mängel prüfen.
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