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goldenei
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 13:07    Titel: Bank Antworten mit Zitat

Hi,

mir wurden vor ca. einem Monat fälschlicherweise 1000€ auf mein Girokonto überwiesen. Sieht nach einem Computerfehler oder so aus. Das Geld habe ich aber schon zum Teil ausgegeben, wovon ich direkt auch nichts gemerkt habe. Meine Frage ist jetzt, kann die Bank das Geld wieder zurückverlangen oder nicht.

Danke im Vorraus

MfG
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stejen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Erde

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Da Ihnen das Geld nicht zusteht, kann die Bank diesen Betrag jederzeit von Ihnen zurückfordern und Sie sind verpflichtet, den Betrag zurückzuzahlen. Gibt es einen Grund, warum die Bank auf die Rückforderung verzichten sollte?
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goldenei
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

...aber das kann die Bank doch auch nicht einfach so machen... erstmal überweist sie mir das geld und dann will sie es auf einmal wieder zurück... bis jetzt hat sie sich nicht gemeldet... wenn ich jemanden 1000€ gebe, einfach mal so, dann kann ich auch nicht nach über einem monat das geld zurück verlangen...oder?
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

die sache ist aber die das ihnen das geld nicht zusteht u. ihnen bei 1000€ das eher auffallen sollte wie wenn es nur 23,57€ sind!

wenn sie das gld nicht haben kann es ganz schnell ganz böse für sie enden! vielleicht ist der fehler noch nicht aufgefallen od. man forscht noch danach ABER irgendwann werden sie bestimmt dran sein, deshalb sollten sie schonmal schnell das geld auftreiben u. nicht wieder ausgeben!
es kann sein das der fehler nie bemerkt wird aber wenn dann ist die kacke am dampfen.

ps:. besonders lustig wird es sein wenn vaterstaat auf der nase rumgetanzt wird.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

goldenei hat folgendes geschrieben::

...aber das kann die Bank doch auch nicht einfach so machen... erstmal überweist sie mir das geld und dann will sie es auf einmal wieder zurück..?
Doch, das kann die Bank so machen. Einfach so. Es gibt sogar eine gesetzliche Grundlage dafür. Besorg dir ein BGB und schau dir den Paragraphen 812 mal an.

goldenei hat folgendes geschrieben::

. wenn ich jemanden 1000€ gebe, einfach mal so, dann kann ich auch nicht nach über einem monat das geld zurück verlangen...oder?


wirklich nicht? stell dir mal folgende Situation vor:

du willst deinem Neffen 100 Euronen zum Geburtstag schenken. Du schreibst ihm also eine schöne Geburtstagskarte und willst den Hunderter zusammen mit der Karte in einen Briefumschlag stecken. Zufällig schreibst du zur gleichen Zeit einen Brief an deinen Vermieter (vielleicht geht die Treppenhausbeleuchtung nicht, oder du reklamierst die Nebenkostenabrechnung.... völlig egal). Jedenfalls liegen mehrere Papiere und Briefe gleichzeitig auf dem Tisch und versehentlich gelangt der 100-€-Schein in den Brief an den Vermieter. Dein Neffe erhält seine Geburtstagskarte, aber ohne Geld. Er reklamiert, und du stellst fest, hoppla, das Geld ist ja versehentlich beim Vermieter gelandet. Dein Vermieter macht sich deine obige Argumentation zu Eigen und sagt, nö, das geb ich nicht wieder her, das behalte ich jetzt. Selber schuld.

Und nun?

Deutlich geworden? Wer etwas ohne Rechtsgrund erhält, darf es nicht behalten.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer etwas ohne Rechtsgrund erhält, darf es nicht behalten.

...es sei denn, er ist mittlerweile entreichert Winken .
In § 812 steht nämlich nur die halbe Wahrheit - interessant wird´s bei
§ 818 Abs. 3.

Die Einzelheiten sind mir jetzt zu langwierig, um sie hier reinzutippen Smilie , aaaaber: wenn das Erlangte für Luxusausgaben aufgewendet worden ist, ist regelmäßig Entreicherung eingetreten.
Pech aber, wenn davon der normale Lebensunterhalt bestritten wurde - Miete, Lebensmittel etc hätte A ohnehin bezahlen müssen. Die Bereicherung setzt sich in den ersparten Vermögensaufwendungen fort und muss herausgegeben werden.
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

@goldenei

Sie entrüsten sich, dass Sie Geld zurückgeben müssen, dass Ihnen
nicht zusteht? Geschockt
Vielleicht hilft das hier weiter:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=86078

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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