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A ist zum 01.10.2006 in eine neue Wohnung gezogen, welche er als freiberufler auch teilgewerblich nutzt. Um seiner Arbeit ordentlich nachgehen zu können ist A hier dringend auf einen Telefonanschluss, sowie dem Internet angewiesen.
B hat A beim Auszug versichert, das sein in der Wohnung genutzte Anbieter X-Anschluss bereits gekündigt ist. A wiederum hat zum Monatsanfang online einen T-Com-Neuanschluss beantragt und sich die Bestellung auch per Email bestätigen lassen. Termin zur Freischaltung war der 18.10.2006.
Nachdem A gestern von seiner Geschäftsreise zurück kam, durfte er feststellen, dass weder sein Telefonanbieter eine schriftliche Auftragsbestätigung geschickt hat, noch das der Anschluss von B gekündigt wurde.
Laut Auskunft von des Telefonanbieters von A besteht der Anschluss des Fremdanbieters nach wie vor und eine Auftragsbestätigung, sowie die Freischaltung könne erst nach Kündigung durch B und der somit verbundenen Freigabe der Leitung erfolgen.
Nun meine Frage:
Ist die Information die der Anbieter von A erteilt hat richtig?
Ist B für nachweisbare Schäden die A durch die Nichterreichbarkeit entstehen haftbar zu machen?
Also da hat A Pech, denn auch wenn der Vormieter versichert den Anschluss zu kündigen kann das 14 Tage dauern. Bei der Qualität der D-online (Buchstabe gaändert) Hotline kommt schon mal was durcheinandern.
Den Vormieter anrufen des soll nochmal kündigen
Klaus
P.S. Ein Böser würde unter dem Namen des Vormieters telefonisch selber kündigen _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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