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Titel: Ungekündigter Tel-Anschluss des Vormieters || Umsatze

 
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netlex
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 9
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 17:13    Titel: Titel: Ungekündigter Tel-Anschluss des Vormieters || Umsatze Antworten mit Zitat

Servus und Hallo miteinander!

Über Ihre Einschätzung/Ihren Beitrag zu folgenden Sachverhalt würde ich mich sehr freuen.

A ist zum 01.10.2006 in eine neue Wohnung gezogen, welche er als freiberufler auch teilgewerblich nutzt. Um seiner Arbeit ordentlich nachgehen zu können ist A hier dringend auf einen Telefonanschluss, sowie dem Internet angewiesen.

B hat A beim Auszug versichert, das sein in der Wohnung genutzte Anbieter X-Anschluss bereits gekündigt ist. A wiederum hat zum Monatsanfang online einen T-Com-Neuanschluss beantragt und sich die Bestellung auch per Email bestätigen lassen. Termin zur Freischaltung war der 18.10.2006.

Nachdem A gestern von seiner Geschäftsreise zurück kam, durfte er feststellen, dass weder sein Telefonanbieter eine schriftliche Auftragsbestätigung geschickt hat, noch das der Anschluss von B gekündigt wurde.

Laut Auskunft von des Telefonanbieters von A besteht der Anschluss des Fremdanbieters nach wie vor und eine Auftragsbestätigung, sowie die Freischaltung könne erst nach Kündigung durch B und der somit verbundenen Freigabe der Leitung erfolgen.

Nun meine Frage:
Ist die Information die der Anbieter von A erteilt hat richtig?
Ist B für nachweisbare Schäden die A durch die Nichterreichbarkeit entstehen haftbar zu machen?

Über eure Beiträge freue ich mich.
DANKE
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also da hat A Pech, denn auch wenn der Vormieter versichert den Anschluss zu kündigen kann das 14 Tage dauern. Bei der Qualität der D-online (Buchstabe gaändert) Hotline kommt schon mal was durcheinandern.

Den Vormieter anrufen des soll nochmal kündigen

Klaus

P.S. Ein Böser würde unter dem Namen des Vormieters telefonisch selber kündigen
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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