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Rechtsberatung durch Behörden? Ja oder nein?

 
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 15:52    Titel: Rechtsberatung durch Behörden? Ja oder nein? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Behörde B Bürger A vor sich hat, der ein Anliegen vorträgt, z.B. einen Antrag stellen möchte. B prüft den Sachverhalt und stellt fest, dass A zusätzlich noch mehr aussichtsreiche Anträge stellen könnte und klärt A darüber auf. B bezieht in seine "Beratung" nur öffentliches Recht ein, privatrechtliches kommt nicht zur Sprache.

Wo ist in solchen Fällen die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung zu ziehen? In gewissem Umfang muss B doch die Möglichkeit haben, A auf seine Rechte gegenüber B hinzuweisen. Nehmen wir mal theoretisch an, es handele sich um Bezug von Sozialleistungen und A hat nach Prüfung z.B. Anspruch auf eine einmalige Hilfe oder möglicherweise auf Leistungen auf Darlehensbasis. A ist ein altes "Muttchen", dass sich mit solchen Dingen überhaupt nicht auskennt und offensichtlich Hilfestellung benötigt, die B auch bereitwillig geben möchte.

Gibt es da eine genaue Definition des Begriffs Rechtsberatung, wo man das nachlesen kann, was B ggf. machen darf und was nicht?

Danke
Thomas
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Beratungsumfang der Behörde "Finanzamt" ist z.B. in § 89 Abgabenordnung geregelt.

Für die allgemeine Verwaltung regelt dies § 25 VwVfG.

Für die Sozialverwaltung ist § 14 SGB I einschlägig.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Idiotenwiese
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 08:14    Titel: Re: Beratung... Antworten mit Zitat

Charly50226 hat folgendes geschrieben::
Grob würde ich persönlich mutmaßen: überall wo eine Behörde sachlich und örtlich zuständig ist, darf und muss sie die Bürger im Falle eines Anliegens in den eigenen behördlichen Angelegenheiten beraten. D.h. bei einem Bauantrag muss sie über die beantragte Maßnahme beraten, darf aber keine Tipps geben bzgl. der Gewährleistung der Bauausführung (sehr konstruiert...).

Falls jemand eine gegenteiliges Beispiel hat, bitte benennen, denn so habe ich es mal gelernt!!!


So würde ich das unterschreiben.
Im Baubereich wäre beispielsweise auch Tipps, wie man sich mithilfe des NachbarG gegen Maßnahmen des Nachbarn wehrt, nicht gestattet. In einem solchen Fall gab es mal ordentlich Ärger bei uns...
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ThomasS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte mir das auch in etwa so gedacht, wie Charly50226 das beschrieben hat, wollte nur nicht schon meinen "Publikumsjoker" verbraten. Lachen

Danke bis hier für die Antworten!
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