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Kreditkündigung

 
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 18:21    Titel: Kreditkündigung Antworten mit Zitat

hallo,

kann man bei der bank selbst als kreditnehmer beantragen, den kredit zu kündigen. trotz bisher immer geleisteter raten?
grund sei zum beispiel, dass man der bank einen vergleich vorschlagen möchte. dies aber nur geht, wenn der kredit gekündigt ist.

vielen dank
m34


Zuletzt bearbeitet von m34 am 20.10.06, 23:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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xsirodx
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Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise kann man nach 6 Monaten einen Kredit kündigen ohne
Vorfälligkeitszinsen zahlen zu müssen.
Ansonsten- können kann man alles.
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

was ich meinte, war eigentlich was anderes. man hat einen kredit, kann die monatlichen raten aber nicht mehr zahlen. nun wird es ja so sein, dass die bank nach zwei fehlversuchen den kredit kündigt und die sache einem inkassobüro übergibt. kann man diese kündigung nicht vorher schon einleiten, als kreditnehmer?
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Joerg_65
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das wäre mir ja neu, das eine Bank die Forderung einem Inkassobüro übergibt. Normalerweise gibt es eine Rechtsabtlg. in jedem vernünftigen Institut und ich würde dann erst mit der Bank sprechen u. eine Tilgungsaussetzung oder eine Ratenreduzierung vereinbaren - lieber weniger für die Bank als ein Totalausfall.

Gruß

Jörg
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

doch doch .. also die (Wortsperre:Firmenname) bank beispielsweise übergibt bei kreidtkündigung die angelegenheit der (Wortsperre: Firmenname) inkasso. und davor wird kein vergleich oder ähnliches akzeptiert. selbst wenn man 90% vorschlägt, keine chance, ganz einafch, weil sie keine berechtigung dafür haben, soll man zumindest hören, wenn man da bei der (Wortsperre:Firmenname) bank anruft.

ich finde es nur sehr schade. man möchte aus diesem kreidt raus und schlägt einen vergleich vor, beisipielsweise 80%, und es kann nicht bearbeitet werden, ohne dass der kredit gekündigt wird.
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank hat 3 Gründe, diese Geschäftspolitik zu wählen:

- Der Kunde zahlt ja noch. Warum soll die Bank dann einen Vergleich treffen?
- Die Kündigung ist für den Kunden mit Ärger und Aufwand verbunden (Schufa etc.) Dies ist oftmals eine starke Motivation für den Kunden Raten auch aus dem eigentlich pfändungsfreien Einkommen zu leisten, um die Kündigung zu vermeiden
- Vor allem aber hat die Bank in den Filialen Verkäufer und keine Abwicklungsspezialisten sitzen. Die Filialmitarbeiter haben keine Erfahrung in Vergleichsverhandlungen.

Natürlich kann ich eine Kündigung provozieren.
- Ich zahle einfach nicht mehr
- Ich schreibe der Bank, dass ich eine Verbraucherinsolvenz plane und lege einen Schuldenbereinigungsplan bei, dessen Zahlungen niedriger sind als die vertragliche Rate
- Ich teile der Bank mit dass sich meine Einkommens- und Vermögenslage gravierend verschlechtert hat und ich deshalb künftig keine Raten mehr zahlen werde

Alles todsichere Verfahren, die kurzfristig zu einem Gespräch mit dem Inkassobüro führen werden.

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Position für den Schuldner dadurch bessert. Auch das eingeschaltete Inkassounternehmen ist ja nicht verpflichtet, einen Vergleich zu schliessen. Die Jungs werden zunächst die Forderung titulieren und dann versuchen, so viel wie möglich der Forderung zu realisieren. Ein Vergleich setzt voraus, dass das IB überzeugt ist anders nicht mehr Geld zu erlangen. Eine starke Bereitschaft für einen Vergleich, wenn der Kunde die Kündigung provoziert, kann ich mir nicht vorstellen.

Vor allem aber: Hat der Kunde wirklich Lust auf: Schlechte Schufa, Gehaltspfändung, Gerichtsvollzieher...
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m34
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

da wäre wohl die 2. möglichkeit die fairste. man schreibt zum beispiel:

"Leider bleibt uns aufgrund ihrer Antwort nichts anderes übrig eine Verbraucherinsolvenz zu planen. Die Zahlungen, die aus einem Schuldenbereinigungsplan hervorgehen, sind weit aus geringer als die derzeitigen Raten. Wir bitten Sie aus diesem Grund unseren Kredit zu kündigen und keine weiteren Raten vom bereits überzogenen Konto mehr einzuziehen."

und schon ist man beim inkassobüro. ein vergleich ist nicht immer zu erwarten, aber ein versuch wäre es.

und nebenbei möchten ich ihnen karsten11 für ihre antworten, die ich als sehr hilfreich empfinde, bedanken.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

@m34

Also ich glaube das war nur ein mögliches Beispiel.
Die Hauptfrage ist:
Müssen Sie eine Insolvenz anmelden, weil Sie noch andere
umfangreiche Verbindlichkeiten haben?.
Wenn es „nur“ um den Bankkredit geht, sollten Sie sich nicht freiwillig
in die Insolvenz begeben.
Sie sollten m.E. auch nicht schreiben, dass Sie so etwas planen,
eher dass eine Insolvenz drohen könnte.
Das erscheint mir der bessere Weg zu sein.
Ein Gericht wird eine Bank schon fragen, warum es einem Vorschlag von
z.B. 60% nicht zustimmt und riskiert, eventuell, dann erst durch die Insolvenz,
gar nichts zu bekommen, oder nur 20%.
Der folgende Link kann Ihnen vielleicht weiterhelfen:
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/novelle2005.htm

Sie sollten aber dringend eine Schuldenerberatung ( karitativ) aufsuchen.
Oft genug könnte mit entsprechendem Willen und sofern finanziell möglich
eine Insolvenz vermieden werden.
Dies Leute versuchen auch, bei all den Nebenerscheinungen, die in so einer
Situation unweigerlich auftreten, behilflich zu sein.


Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

es ist viel mehr so, dass man aus dem kredit rauskommen möchte, aber nur 80% auf einmal zahlen kann (mit hilfe von verwandten). aber die bank lehnt alles ab. sie sagen auch, dass sie auch 95% ablehnen würden, weil das bei ihnen das inkassobüro macht.
aber problem ist dahin zu kommen.

würde man privatinsolvenz beantragen, müsste man in diesem beispiel ca. 30% in 6 jahren zahlen. aber das wollen wir nicht. da zahlt man schon gerne 80% und macht schluss.

schuldnerberatunga habe ich aufgesucht, aber irgendwie hat sich das so hingezogen. das dauerte ewig. die besten infos bekomme ich eigentlich durch leute wie karsten11 oder ihnen.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre denn eine Insolvenz mit niedrigeren Raten, oder z.B.
60 – 80 % einmaliger Rückzahlung der Kreditsumme abwendbar?
Dies ließe schließlich darauf schließen, dass Ihre Probleme
eher kurzfristiger Natur sind.


Gr.
ZetPeO
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

mal angenommen, der vergleich wird angenommen. ist die bank unaufgefordert verpflichtet einen widerruf bei der schufa zu machen oder muss man das die bank darum bitten?

kann man dies auch nachdem der vergleich angenommen wurde, wenn man dies bei seinem vergleichsvorschlag vorher vergaß zu schreiben?
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Schufa werden (wahre) Sachverhalte gemeldet. Der Schufa falsche Sachverhalte zu melden, wird die Bank nicht als Gegenstand des Vergleichs akzeptieren.

Wahr ist zunächst: Kreditkündigung. So wird es in der Schufa stehen.

Ist Gegenstand des Vergleichs, dass die Kreditkündigung von der Bank zurückgenommen wird, so wird der Schufaeintrag (weil nun falsch) gelöscht. Dann verzichtet die Bank aber auf keinen Teil der Forderung.

Ist Gegenstand des Vergleichs, dass der Schuldner einen Teilbetrag zahlt, so besteht die Kündigung fort (und nach vollständiger Zahlung wird die Kündigung als erledigt gekennzeichnet). Aus Sicht der anderen Banken, die die Schufadaten nutzen, ist das das einzig sinnvolle Vorgehen. Denn die Bank hatte ja einen Kreditausfall und musste einen Teil der Forderung abschreiben.

Daher wird die Bank nicht zustimmen, auf Teile der Forderung zu verzichten und die Schufameldung zu löschen.
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