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Verfasst am: 28.10.06, 17:19 Titel: Zerbrochene Fliesen, wer muß zahlen?
Hallo,
ich benötige für den folgenden Sachverhalt einen Rat:
Person A war vor einiger Zeit bei einer Bekannten (B) eingeladen. Die Bekannte hat ein Haus (teils Fachwerk), dessen Böden nicht sehr eben sind, sondern sich zur Raummitte ein wenig (aber spür- und sichtbar) nach unten biegen. Bei eben diesen Böden ist auch spürbar, wenn jemand darüberläuft - ich denke, dies ist bedingt durch die Holzbauweise und sicherlich an sich nicht weiter tragisch.
Nun liegen in der Küche Fliesen, die vor etwa 5 Jahren selbst ("schwimmend") verlegt wurden.
Nun hat A ein Lebendgewicht von ca. 120kg und 3 der Fliesen sind gebrochen.
Daher ist der große Streitpunkt, wer für den Schaden aufkommt
Ich persönlich bin der Meinung, dass die Verlegung der Fliesen aufgrund des krummen Bodens mangelhaft durchgeführt wurde, da ansonsten ein solcher Schaden garnicht entsteht. (Über andere Fliesen ist sie schon oft gelaufen, die sind alle noch OK...)
B vertritt die Meinung, das kann nicht sein, A müsse für den Schaden haften, da diese "bei dem Gewicht eben gescheit aufpassen soll".
(B hätte gerne 4000 € - wobei ich mich hier frage, ob nicht einfach versucht wird, eine neue Kücheneinrichtung für lau abzustauben )
Nun ist die Frage, wer hat hier Recht? Mangelhafte Fliesen(verlegung) oder "zu fett und selbst schuld"?
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 29.10.06, 09:08 Titel:
3 fliesen auswecheseln sollen 4000€ kosten?
hat A eventuell eine privathaftpflicht versicherung?
diese wird versuchen die kosten so gering wie möglich zu halten, ggf. wird sie halt alles übernehmen. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Wie auch immer, A muss zahlen, wenn man ihm ein Verschulden vorwerfen kann. Wenn nicht, dann war es schlicht und ergreifend ein Unfall. Der Verschuldensvorwurf würde so aussehen, dass man sagt: "Damit hättest du rechnen müssen und entsprechend vorsichtig sein müssen."
Unter normalen Umständen braucht auch ein 130-kg-Mensch nicht damit zu rechnen, dass er bei normalem Laufen oder sogar beim auf- und abhüpfen einen gefliesten Boden beschädigt. Außer vielleicht, er hat Schuhe mit scharfkantigen Stahlsohlen.
Hier lese ich aus der Schilderung heraus, dass es in der Mitte der Küche so etwas wie einen Hohlraum unter dem Boden gegeben hat, den man beim Laufen bemerkte. Obin diesem Fall ein Mensch eher mit Schäden rechnen muss oder ob er immer noch darauf vertrauen darf, dass eigentlich nichts passieren kann (was der Normalfall wäre) ist schwer zu sagen. Man muss wohl dort gewesen sein.
Dann noch eine allgemeine Bemerkung zum Thema Privathaftpflichtversicherung: Wenn sie auch nur mit leichtester Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, müssen sie ihn ersetzen, egal wie hoch dieser Schaden dann ist, auch wenn er in die hunderttausende geht. Es wird viel diskutiert über überflüssige Versicherungen - aber eine Privathaftpflicht ist ein absolutes Muss. Sie ist auch gar nicht so teuer.
Zuletzt bearbeitet von Cicero am 29.10.06, 16:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
Privathaftpflichtversicherung: Wenn sie auch nur mit leichtester Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, müssen sie ihn ersetzen....
In der Tat, und in diesem Fall würde sie allenfalls helfen, die Ansprüche der Fliesenlegerin abzuweisen. Wenn B den A nicht darauf hingewiesen hat ("bitte schwebe über die Fliesen an der und der Stelle, sie halten Dich bzw Deine Leibesfülle nicht aus"), dann ist das Gehen über Fliesen eine sozialadäquate Handlung und ein dabei entstehender Schaden ist durch den Schädiger nicht zu vertreten. Ist so ähnlich als wenn der Postzusteller P in einem Hochhaus H klingelt, und im nächtsen Moment bricht das Haus aufgrund einer Gasexplosion zusammen, da im 22. Stock, für den Briefträger weder sicht- noch riechbar, der dort wohnende Chaot C seine Campinggasausrüstung (gleichzeitige Restentleerung von 17 noch halbvoller 11kg-Flaschen) entduftet und durch den Funken in der Nebenwohnung N sich da was entzündet....
Vielen Dank für die schnellen Antworten, die so eigentlich auch meine Meinung wiederspiegeln. Natürlich hat A in diesem Beispiel keine Stahlsohlen gehabt, sondern normale Laufschuhe. Auch ein Warnhinweis erfolgte nicht, dass dies Zierfliesen sind, die nicht zur allgemeinen Benutzung freigegeben sind.
Zitat:
Hier lese ich aus der Schilderung heraus, dass es in der Mitte der Küche so etwas wie einen Hohlraum unter dem Boden gegeben hat, den man beim Laufen bemerkte
Jein - Loch würde ich nicht sagen, der Boden senkt sich zur Raummitte ein wenig. Etwa vergleichbar mit einem (Holz-) Bücherregal, das sich über kurz oder lang in der Mitte nach unten biegt (aber natürlich dennoch hält). Eine Begradigung vor dem verlegen der Fliesen fand offenbar nichts statt.
Zitat:
Dann noch eine allgemeine Bemerkung zum Thema Privathaftpflichtversicherung: Wenn sie auch nur mit leichtester Fahrlässigkeit einen Schaden verursachen, müssen sie ihn ersetzen, egal wie hoch dieser Schaden dann ist, auch wenn er in die hunderttausende geht. Es wird viel diskutiert über überflüssige Versicherungen - aber eine Privathaftpflicht ist ein absolutes Muss. Sie ist auch gar nicht so teuer.
Das ist richtig, deshalb habe ich persönlich eine solche
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 29.10.06, 17:42 Titel:
wer auf einen "holzboden" fliesen verlegt ist selbst dran schuld, holz arbeitet immer!
dehalb würde ich die forderung zurückweisen mit der begründung das die fließen falsch verlegt sind od. man sich den falschen bodenbelag für den holzboden ausgesucht hat.
außerdem beibt die frage ob die fliesen von einem fachmann verlegt wurden UND der seiner pflicht nachgekommen ist darauf hinzuweisen das es durch den holzboden es zu brüchen kommen kann. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
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