Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kfw-Kredit für Modernisierung- Nachweis erforderlich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kfw-Kredit für Modernisierung- Nachweis erforderlich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
an.albert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 13:55    Titel: Kfw-Kredit für Modernisierung- Nachweis erforderlich? Antworten mit Zitat

Hausbesitzer A beantragt bei der KfW-Bank ein Modernisierung-Darlehen über 20000 Euro. Er möchte damit Bäder modernisieren und andere Arbeiten im Haus durchführen.
Wenn der Antrag positiv entschieden wird, muss man dann A Nachweise liefern, wie er das Geld verwendet hat, oder läuft das wie ein normaler Hypothekenkredit ab,
dass dies keine Rolle spielt ?
A möchte die Arbeiten gerne selber und von Bekannten ausführen lassen, die ja keine Rechnung schreiben....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

FAQ der KfW hat folgendes geschrieben::
Eigenleistungen sind bei Privatpersonen nicht förderfähig. In diesen Fällen können lediglich die mit Rechnung nachgewiesenen Materialkosten finanziert werden. Die Bestätigung einer Fachfirma über den sachgemäßen Einbau ist nicht erforderlich.


"Eigenleistungen" sind auch solche von Bekannten, die keine Rechnung schreiben.

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/FAQ_Wohnmod_2006_06.pdf

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/DieProgram13/KfW-Wohnra31/Frderbedin.jsp
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.