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Verfasst am: 01.12.04, 13:23 Titel: Weitere Gebühren nach einem Kostenfestsetzungsbeschluß?
Guten Tag,
kann ein Anwalt nach ergangenen und bezahlten Kostenfestsetzungsbeschluß eine weitere Geschäftsgebühr und Besprechungsgebühr für seine außergerichtliche Tätigkeit, in ein und dem selben Fall, fordern?
Der Fall:
Ein RA möchte nach Bezahlung seiner Kostennote, die durch einen Kostenfestsetzungsbeschluß festgelegt wurde, eine weitere Geschäftsgebühr und Besprechungsgebühr für seine Besprechungen die er vor dem Prozess geführt hat.
Fragen:
1. Ist es legetim nach ergangen Kostenfestsetzung weitere Kosten für ein und den selben Fall gelten zu machen? Ist eine solche Gebühr nicht schon in der Prozesgebühr und Verhandlungsgebühr enthalten?
2. Hätte der RA nicht schon in seiner Kostennote diese "aussergerichtliche Tätigkeit" in Rechnung stellen müssen?
3. Wie verhält es sich wenn die Kostenfestztung bereits schon, durch Vorschusszahlung und einbehaltene Zahlungen Dritter bereits schon überzahlt ist.
Wie ist hier das weitere Vorgehen?
Für zahlreiche Meinungen / Beiträge bedanke ich mich.
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