Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
das heisst also, ich muss es meinem arbeitgeber mitteilen und dann?
ich weiss aber nicht mehr welche grösse ich etc. hatte..
wie läuft sowas genau ab?
das heisst also, ich muss es meinem arbeitgeber mitteilen und dann?
ich weiss aber nicht mehr welche grösse ich etc. hatte..
wie läuft sowas genau ab?
Man macht eine ganz normale Unfallmeldung, der Arbeitgeber hat die Formulare dafür. Die notwendigen Daten zur Brille hat sicherlich der Optiker noch.
Aber Vorsicht, die BG zahlt nicht in unbegrenzter Höhe, vorher dort anfragen welche Kosten übernommen werden und wie die Abrechnung laufen soll.
die brille ist mir während eins kundengesprächs (telefonat) vom schreibtisch gefallen,
als ich nach dem gespräch aufheben wollte, bin ich mit dem bürostuhl dagegen gekommen.
hab ich also selbst kapputt gemacht, aber nicht absichtlich natürlich!
vielen dank für die info, werde mich an meinen arbeitgeber wenden.
ah ja, meine brille ist schon ein paar jahre alt,
die grösse ist auch nicht mehr die selbe. ich hätte sowieso eine neue
brille mit verstärkten gläsern gebraucht.
Wenn mir meine eigene Brille aus der Hand fällt, ohne dass ein direkter Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit besteht: WARUM SOLL DANN DAFÜR DIE BG AUFKOMMEN? ODER SONST JEMAND ANDERES?
die brille ist mir während eins kundengesprächs (telefonat) vom schreibtisch gefallen,
.
Dann zahlt die BG allerdings nicht.
Aber wenn Sie sowieso eine neue benötigt hätten, ist ja auch gar kein Schaden im finanziellen Sinne entstanden.
Nur um andere Mitleser vor falschen Gedanken zu bewahren: sollte jemand die Brille bei der Arbeit extra kaputt gehen lassen, weil er gerade eine neue braucht und die Krankenkasse das nicht mehr bezahlt, wäre die Abrechnung über die BG natürlich eine Straftat.
das war klar, dass ich evtl. missverstanden werde!
ich habe gewiss meine brille nicht extra kapputt gemacht, weil ich sowieso eine neue
gebraucht hätte! ich war zufrieden mit ihr, versteht mich da bitte nicht falsch!
es ist halt passiert, warum sollte ich mir da eine neue brille holen, welche die alte grösse hat. das wäre ja blödsinn!
Ach Cora, les' doch erst mal in Ruhe und komm' wieder runter
Keiner sagt, Du darfst Dir nur eine Brille in der alten Stärke holen, obwohl Du eine neue Stärke bräuchtest.
Es geht einfach darum, daß Du ein bißchen schusselig warst und Deine Brille dabei beschädigt hast - und jetzt suchst Du jemanden, der Dir den Schaden zahlt. Glaubst Du wirklich, die Berufsgenossenschaft deckt diesen Schaden? Er ist zwar in der Arbeit passiert, steht aber nicht im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit. Es hätte ja auch ohne weiteres zuhause oder irgendwo anders passieren können - das als Betriebsunfall darzustellen ... tz, tz, tz. _________________ (Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.