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privat oder gesetzliche KV?

 
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 08:28    Titel: privat oder gesetzliche KV? Antworten mit Zitat

Folgender Fall angenommen:

Person A ist selbständig und hat seit dem 01.01.2006 einen neuen Vertrag mit einer privaten KV. Nun überlegt er, dass er wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt. Ein Angebot liegt ihm vor, ca. EUR 3.000,-- Brutto im Monat.

Wie verhält es sich jetzt mit der privaten KV, da im Vertrag eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren vereinbart wurde?

Ist er daran gebunden oder überwiegen die gesetzliche Bestimmungen ( Einkommensgrenze ) ? Welche Kündigungsfristen muss er einhalten ( wenn überhaut )?

Danke für eure Mitteilungen.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

#Wenn der VN kraft Gesetzes krankenversicherungspflichtig wird, kann er innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Vers.pflicht die PKV rückwirkend zu diesem Zeitpunkt kündigen (§ 13, Abs. 3 MBKK 94; oder § 178 h, Abs. II VVG).
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

...es sei denn, er hat in der vergangenheit schon einmal von seinem wahlrecht gebracht gemacht und sich für die pkv entschieden, dann ist die rückkehr in die gkv für alle zeit unmöglich.
_________________
MfG,
Duisburger

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vikingz
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 23.10.06, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, nur, wenn er sich von der Versicherungspflicht befreien ließ oder u.U., wenn er älter als 55 Jahre ist.

Ansonsten wird A mit Eintritt der Versicherungspflicht auch wieder Mitglied der GKV.
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