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ich brauche einen dringenden Rat zum Thema Hausgeldschulden mit Zwangsversteigerung.
Ein Wohnungseigentümer einer Wohnung ist Insolvent. Er zieht aus und es entstehen gegenüber der Gemeinschaft weitere Hausgeldschulden. Die Verwaltung vermietet die Wohnung neu und verrechnet die Miete zur Tilgung der Hausgeldschulden.
Nun erwirbt im laufenden Jahr ein neuer Erwerber bei einer Zwangsversteigerung die Wohnung von der Bank lastenfrei (mitten im Jahr).
Die Verwaltung macht nun die Hausgeldabrechnung und stellt dem neuen Eigentümer die restlichen Hausgeldschulden aus dem Vorjahren (nicht aus dem Erwerbsjahr) in Rechnung.
Ist das so richtig oder kann man sich dagegen wehren?
Welche Quellen muss man dazu heran zitieren?
ist ja wohl mißverständlich. Wird eine Nachzahlung auf das Vorjahr beschlossen und somit fällig, während der Zwangs-Erwerber schon eingetragen ist, hat er diese zu entrichten, oder?
du kannst ja nicht den neuen Eigentümer oder auch den Zwangsverwalter nicht damit bestrafen, dass der alte Eigentümer nichts gezahlt hat.. daher stellte es so, als würde alles bezahlt worden sein, macht habe gegenüber des alten Eigentümer das fehlende Wohngeld noch geltend..
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