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Verfasst am: 21.10.06, 13:30 Titel: Autounfall... in wie weit muss ich Schadensersatz erbringen?
Hallo & Guten Tag!
Dieses Jahr zu Pfingsten hatte ich einen kleinen Auffahrunfall mit meinem OPEL Corsa B.
Ich hatte einige Bekannte besucht, die gemeinsam im Feld / Wingert auf einer Wiese gezeltet haben.
Die Autos der anwesenden parkten alle in einer Reihe. Als ich am späten Abend wegfahren wollte, war der Boden etwas uneben und ohnehin ging es etwas steiler nach unten.
Aus diesem Grund, setzte ich meinen PKW etwas schneller zurück und knallte kurz darauf in den Wagen eines Bekannten (der Abstand zwischen den beiden Autos war in etwa 1,5m).
Hinsichtlich der Regulierung des Schadens, begab sich mein Bekannter etwas später zu seinem Toyota-Vertragshändler und teilte mir mit, dass mich die Reperatur in etwas 1.500 € kosten würde und 600 €, wenn man die ganze Sache "schwarz" machen lassen würde.
Da mir der Betrag etwas hoch vorkam suchte ich meinen Händler auf, um zu prüfen welche Schäden an meinem Auto zur Reperatur anfallen. Laut seiner Aussage war bei mir nichts zu finden, was auch nur im Entferntesten Reperaturwürdig wäre (lediglich ein kleines Blech hatte sich minimal verzogen).
Ich ließ den Wagen meines Bekannten ebenfalls von meinem Händler prüfen und dieser prognostizierte mir Kosten in Höhe von 850 € - 950 € für eine Reperatur mit neuteilen.
Lange hörte ich von meinem Bekannten nichts, bis vor einigen Wochen. Plötzlich sollte ich auch noch die Kosten für einen Leihwagen tragen, damit er weiterhin zur Arbeit kommt und wir sollten doch besser alles über die Versicherung regeln. Ein Reperatur unter der Hand sei nicht mehr möglich.
Aufgrund dieser immerwieder schwankenden Aussagen meines Bekannten, vermute ich, dass er das Geld eher in seine eigenen Taschen stecken will.
Daher habe ich folgende Fragen:
1.) Welche Leistungen kann mein Bekannter von mir verlangen?
2.) Welche Verjährungsfristen gelten in solchen Fällen?
3.) Müsste ich einen Leihwagen ebenfalls finanzieren oder nur den Schaden?
4.) Wie würde meine Chancen vor Gericht aussehen, wenn er den Fall zur Klage bringt, weil ich mich weigere mehr zu bezahlen als nötig?
Ich danke allen, die sich die Mühe gemacht haben den Sachverhalt zu lesen und danke ebenfalls für alle kommenden Antworten.
MfG,
MilliNox
P.S.: Sollten noch Fragen zum dem Vorfall sein, beantworte ich diese gern.
Verfasst am: 21.10.06, 14:40 Titel: Re: Autounfall... in wie weit muss ich Schadensersatz erbrin
erstens: bitte Forenregeln beachten. Nicht in "Ich" -Form schreiben. Das artet dann leicht in individuelle Rechtsberatung im Einzelfall aus; das ist nicht zulässig.
MilliNox hat folgendes geschrieben::
1.) Welche Leistungen kann der Geschädigte vom Schädiger verlangen?
.
die gesamten erforderlichen Reparaturkosten, soweit sie nicht den Zeitwert des Autos übersteigen (130%-Regel beachten)
MilliNox hat folgendes geschrieben::
2.) Welche Verjährungsfristen gelten in solchen Fällen?.
Drei Jahre.
MilliNox hat folgendes geschrieben::
3.) Müsste der Schädiger einen Leihwagen ebenfalls finanzieren oder nur den Schaden?.
Soweit ein Mietwagen erforderlich ist, dann auch die Kosten dafür. Alternativ eine Entschädigung für entgangenen Nutzen.
MilliNox hat folgendes geschrieben::
4.) Wie würde die Chancen vor Gericht aussehen, wenn der Schädiger den Fall zur Klage bringt, weil der Schädiger sich weigert mehr zu bezahlen als nötig?
.
Wenn der Schädiger sich weigert, mehr zu zahlen als nötig, dann heißt das doch auch, dass er bereit ist, den erforderlichen Schadenersatz zu zahlen. Dann würde die Klage natürlich abgewiesen werden. Allerdings gibt´s hier offenbar Streit darüber, was erforderlich ist. Letztendlich schuldet der Schädiger die Kosten für eine ordnungsgemäße vollständige Reparatur in einer Fachwerkstatt, ggf. zuzüglich Wertminderung . Das ist für einen Laien nicht abzuschätzen, was im Einzelfall tatsächlich erforderlich wird.
Warum meldet denn der Crash-Fahrer denn den Schaden nicht seiner Versicherung (bzw. warum hat er es nicht schon längst gemacht)? Dafür ist sie doch da, und da sitzen auch Leute, die mehr als nur ein bisschen Ahnung davon haben, inwieweit die Kosten für eine Unfallreparatur tatsächlich erforderlich sind. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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