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Verfasst am: 23.10.06, 21:41 Titel: Erstattungspflicht bei Diebstahl?
In einem Garagenkomplex wurde eingebrochen. U.a. wurde dort aus einer Garage ein Moped (DDR-Fabrikat S51) gestohlen. Die anderen gestohlenen Sachen werden von der Hausratversicherung ersetzt, bis auf das Moped. Begründung dafür lautet, daß man dies bei der Kaskoversicherung einreichen solle, da die dafür zuständig seien. Nach Widerspruch erklärt die Versicherung, daß wenn es sich um ein "Anmeldepflichtiges Motorbetriebenes Fahrzeug" handelt, müsse sie nicht dafür einstehen sondern eben die Kasko. Doch diese Mopedtypen sind nicht anmeldpflichtig sondern benötigen nur ein Versicherungsschild.
Muß nun die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen?
Verfasst am: 24.10.06, 06:05 Titel: Re: Erstattungspflicht bei Diebstahl?
Maxel hat folgendes geschrieben::
Muß nun die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen?
nö, natürlich nicht. Ein Blick in die Hausrat-Versicherungsbedingungen (ich nehm mal die VHB 92 als die immer noch am weitesten verbreiteten Bedingungen her):
§ 1, Abs. 2c: Versichert sind auch motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge
weiter im § 1, Abs. 4b: Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, es sei denn, sie sind in Nr. 2c genannt.
Das Moped ist unstreitig ein Kraftfahrzeug. Und es ist in Abs. 2c nicht genannt. Also gehört es nicht zu den versicherten Sachen der Hausratversicherung.
Man kann für das Teil problemlos eine Teilkaskoversicherung abschließen, wenn man das will (geht auch für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen). Fraglich ist, ob sich sowas bei dem alten Teil rentieren würde, denn in der Kasko wird der Zeitwert ersetzt. Der dürfte hier ziemlich gering sein. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Danke für die Aufklärung. Für das Fahrzeug hat keine Teilkasko existiert. Das Moped hat mehrere Jahre in dr Garage ohne Versicherung (weil defekt) gestanden. Von daher keine Teilkasko.
Allerdings besteht dann die Frage warum wurde ein Fahrrad beim Diebstahl bezahlt, welches aus der Garage entwendet wurde. Denn Fahrrad steht ja in dem §1 nicht drin. Oder muß dies auch extra versichert sein?
Das Fahrrad gehört ganz normal zum Hausrat. Ist im § 1 (wo die versicherten Sachen definiert sind) nicht extra aufgeführt. Das Fahrrad fällt unter die allgemeine Bestimmung § 1, Abs. 1: Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch dienen.
Das trifft für das Fahrrad ohne Zweifel zu.
Die zusätzlichen Bestimmungen des § 1, die Absätze 2, 3 und 4, dienen nur dazu, Grenzfälle, bei denen nicht klar ist, ob eine Sache zum Hausrat gehört oder nciht, genau abzugrenzen. Das ist beim Fahrrad nicht erforderlcih.
Enen separaten Einschluss für das Fahrrad braucht man nur, wenn das Fahrrad auch gegen einfachen Diebstahl versichert sein soll. Hier liegt aber ein bedingungsgemäß versicherter Einbruchdiebstahl (Einbrechen in ein Gebäude) vor. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Allerdings besteht dann die Frage warum wurde ein Fahrrad beim Diebstahl bezahlt, welches aus der Garage entwendet wurde. Denn Fahrrad steht ja in dem §1 nicht drin. Oder muß dies auch extra versichert sein?
Bei einem Fahrrad handelt es sich auch nicht um ein Kraftfahrzeug!
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