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Auslandstätigkeit und Personengesellschaft in der BRD

 
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b10nd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 16:38    Titel: Auslandstätigkeit und Personengesellschaft in der BRD Antworten mit Zitat

Mich würde die Beantwortung folgender Frage interessieren:
A arbeitet in einem afrikanischen Land, mit dem es kein DBA gibt. Arbeitgeber ist eine afrikanische Unternehmung. Gleichzeitig hat A in Deutschland eine kleine Firma, die von seiner Ehefrau geführt wird. Ist das Auslandseinkommen (das im übrigen auf ein deutsches Konto überwiesen wird) hier zu versteuern?
Vielen Dank!
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kommt drauf an.

Wenn er seinen Wohnsitz nach § 8 AO oder seine gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO hier hat, dann ja.

Bei Ehepaaren kann eigentlich davon ausgegangen werden, dass der Wohnsitz hier bei der Ehefrau ist.

Gruß

der Petz
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b10nd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön!

Und das gilt tatsächlich auch, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist und der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort im Ausland hat?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

b10nd hat folgendes geschrieben::
Und das gilt tatsächlich auch, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist und der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort im Ausland hat?


Grundsätzlich gilt in Deutschland das Welteinkommensprinzip, wenn man hier seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das heißt, das gesamte Welteinkommen ist dann in Deutschland zu versteuern.

In einem DBA kann geregelt werden, dass
a) entweder die Steuern in dem anderen Staat zu entrichten sind oder
b) die Steuern in beiden Staaten zu zahlen sind, dann wird die ausl. Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.

Gibt es kein DBA, gilt nun mal das Welteinkommensprinzip.

Wann, wo, wie und wer der Arbeitgeber ist oder um was für Einkünfte es sich handelt, spielt überhaupt keine Rolle, wenn kein DBA existiert.

Gruß

der Petz
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b10nd
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen herzlichen Dank für die Auskunft! Bin froh, dass ich dieses Forum gefunden habe!
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