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Verfasst am: 23.10.06, 20:03 Titel: Fallbeispiel: Fahrradfahrer und Jäger
Hallo
Hab am Donnerstag mein erstes Privatrechtkollquium (bin BWL'er) und da wurde uns zur Vorbereitung folgendes Fallbeispiel mit auf den Weg gegeben:
Fahrradfahrer F überfährt an einer unübersichtlichen Kreuzung eine rote Ampel und streift dabei einen Jäger J, der einen soeben geschossenen Hasen unter dem Arm trägt. Der Hase fällt runter und wird von einem gerade ankommenden Auto überfahren und vollkommen zermatscht. J verlangt nun Schadensersatz von F in Form von Geld.
Es waren dabei folgende Paragraphen (alle BGB) angegeben:
90, 90a, 249, 276 Abs.1, 823 Abs.1, 854 Abs.1, 872, 958, 960.
Als Anmerkung, war noch erwähnt, dass es für tote Hasen keine besonderen tierschützenden Vorschriften iSd 90a Satz 2 gibt
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass J einen Schadensersatzanspruch für den Hasen hat, ist jedoch ein subjektives Gefühl. Meine Frage ist, inwieweit F etwas dafür kann, dass ein (unbeteiligtes) Auto den Hasen überfährt und ob dem Jäger überhaupt ein Schaden entstanden ist. Wäre nett, wenn ihr mir dabei vielleicht ein bischen helfen könntet und mir noch ein paar interessante §§ dazu angeben könntet
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 23.10.06, 22:02 Titel:
hätte F, J nicht angerempelt wäre der hase nicht vor das auto "gefallen.
für sowas gibts einen ganz bestimmten ausdruck, der mir aber nicht einfällt, wie so oft ;o)
ABER jetzt werf ich mal eine frage ein: wieso hat der J den hasen geschossen?
hat er ihn "fachgerecht" getötet, wenn nein ist er überhaupt rechtmäßiger besitzer des hasen?
wollte er ihn essen od. sollte damit ein weiterer schaden (in/an der natur) verhindert werden?
ist J wirklich ein schaden entstanden schließlich gibt es im wald noch mehr hasen?!
muss F eventuell nur die "verschossene" munition bezahlen da J, streng genommen kein/kaum geld für den hasen selbst bezahlen musste?
hätte J keinen hasen geschossen hätte er so od. so "seine zeit auf dem stuhl verbracht", kann od. darf er deshalb die zeit fürs "rumsitzen" dem F in rechnung stellen? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Zuletzt bearbeitet von pOtH am 24.10.06, 11:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Bei der Aufzählung der Paragraphen aus dem BGB vermisse ich einen, nämlich den § 823 Abs. 2 (Verstoß gegen Schutzgesetz)
Bei Unfällen im Straßenverkehr ist das regelmäßig die viel bequemere Anspruchsgrundlage. Man muss dem Kontrahenten nicht irgendein Verschulden und Fahrlässigkeit nachweisen, sondern es genügt, nachzuweisen, dass er gegen eine Vorschrift aus der StVO (Schutzgesetz im Sinne des 823,2) verstoßen hat, und schon hab ich einen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach begründet. Der Radfahrer hat hier die Vorschrift des § 37 StVO nicht beachtet. Ich muss ihm nicht nachweisen, ob das vorsätzlich oder fahrlässig war und woraus sich die Fahrlässigkeit ergibt (all das müsste ich tun, wenn ich meinen Anspruch auf 823, 1 stützen will). Es genügt, dass er die Vorschrift verletzt hat, und schon macht er sich (dem Grunde nach) schadenersatzpflichtig.
Als nächstes ist der "adäquate Kausalzusammenhang" zu prüfen: Der geschossene Hase wurde ja nicht unmittelbar durch das Fehlverhalten des Radfahrers zerstört, sondern durch das vorbeifahrende Auto. Den adäquaten Kausalzusammenhang kann man hier bejahen: es ist nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass auf der Straße Autos fahren und Sachen, die auf der Fahrbahn liegen, dadurch zerstört werden können.
Es ist schließlich noch zu prüfen, worin denn der (in Geld messbare) Schaden des Jägers besteht. Sein Hase ist zwar zerstört, den kann er nicht mehr essen, aber womöglich kann er sich problemlos einen anderen schießen. Dann käme als Schadenesatz allenfalls die bisher nutzlos aufgewendete Munition in Betracht. Allerdings könnte man noch prüfen, ob es ein Berufs-Jäger war, der außerdem noch seine Arbeitszeit nutzlos aufgewendet hat (dürfte in Deutschland eher selten vorkommen)
Zu den restlichen angeführten Vorschriften sag ich mal nix; die anderen sollen auch mal ran. (außerdem wollen wir dir nicht die Lösung komplett vorwegnehmen..... selber denken macht schlau...)
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edit: ich hab hier zwei Tatsachen stillschweigend vorausgesetzt:
erstens, der Radfahrer ist älter als 10 Jahre
und zweitens, der totgeschossene Hase ist Eigentum des Jägers. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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