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Knifflig: Exekution von Mehrfachstaatsbürgern ?

 
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Entrepreneur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 15:32    Titel: Knifflig: Exekution von Mehrfachstaatsbürgern ? Antworten mit Zitat

S ist deutscher und österreichischer Staatsbürger. S hat einen Wohnsitz in Deutschland und einen Wohnsitz in Österreich. Am deutschen Wohnsitz ist S als deutscher Staatsbürger mit deutschem Hauptwohnsitz gemeldet, am österreichischen Wohnsitz als österreichischer Staatsbürger ebenfalls mit Hauptwohnsitz.

Der Anwalt L erwirkt gegen S als Österreicher in Österreich durch "glückliche Umstände" einen Exekutionstitel gegen den kein Rechsmittel mehr zulässig ist. L lässt lässt ihn jedoch nicht als europäischen Exekutionstitel bestätigen und führt auch keine Exekution gegen den deutschen Staatsbürger weil er verhindern möchte, das S in Deutschland neue Rechtsmittel einlegen könnte.

Frage: Welche Möglichkeiten hat S den Anwalt L zu zwingen in Deutschland Exekution zu führen und welche Rechtsmittel hat S dann tatsächlich, wie setzt er sie durch.

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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gehe ich recht in der Annahme, dass es hier nicht um die Hinrichtung des S geht, sondern dass ein Exekutionstitel vielmehr ein Vollstreckungstitel (vollstreckbares Urteil o.ä.) ist?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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Entrepreneur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Toph,
Vollstreckungstitel (D) = Exekutionstitel (A), sprachlich verschieden in der Wirkung gleich.
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