Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 25.10.06, 09:23 Titel: persönliche unterlagen/dokumente des betreuten nach tot
welche § kann man einem betreuer vorhalten der sich 3 jahren nach dem versterben der betreuten noch weigert die persönlichen unterlagen u. dokumente rauszugeben,
einen erbschein hat man in dem man als erbe ausgewiesen wird!
soviel ich weiß endet die betreuung mit dem tot des betreuten, somit hat der betreuer keine rechte u. pflichten mehr. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Verfasst am: 01.12.06, 10:30 Titel: Re: persönliche unterlagen/dokumente des betreuten nach tot
pOtH hat folgendes geschrieben::
welche § kann man einem betreuer vorhalten der sich 3 jahren nach dem versterben der betreuten noch weigert die persönlichen unterlagen u. dokumente rauszugeben,
einen erbschein hat man in dem man als erbe ausgewiesen wird!
soviel ich weiß endet die betreuung mit dem tot des betreuten, somit hat der betreuer keine rechte u. pflichten mehr.
Hallo,
es mal mit §§ 1890 BGB versuchen. Ansonsten:Buch "Betreuungsrecht von A-Z", Dr.Walter Zimmermann, Verlag "dtv", Beck-Texte. (s. 213) ISBN 3-423-05630-4
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.