Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - persönliche unterlagen/dokumente des betreuten nach tot
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

persönliche unterlagen/dokumente des betreuten nach tot

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 09:23    Titel: persönliche unterlagen/dokumente des betreuten nach tot Antworten mit Zitat

welche § kann man einem betreuer vorhalten der sich 3 jahren nach dem versterben der betreuten noch weigert die persönlichen unterlagen u. dokumente rauszugeben,
einen erbschein hat man in dem man als erbe ausgewiesen wird!

soviel ich weiß endet die betreuung mit dem tot des betreuten, somit hat der betreuer keine rechte u. pflichten mehr.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 10:37    Titel: Re: persönliche unterlagen/dokumente des betreuten nach tot Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
welche § kann man einem betreuer vorhalten

§ 985 BGB.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

danke, obs was hilft wird man sehen Geschockt
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elle
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 10:30    Titel: Re: persönliche unterlagen/dokumente des betreuten nach tot Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
welche § kann man einem betreuer vorhalten der sich 3 jahren nach dem versterben der betreuten noch weigert die persönlichen unterlagen u. dokumente rauszugeben,
einen erbschein hat man in dem man als erbe ausgewiesen wird!

soviel ich weiß endet die betreuung mit dem tot des betreuten, somit hat der betreuer keine rechte u. pflichten mehr.


Hallo,
es mal mit §§ 1890 BGB versuchen. Ansonsten:Buch "Betreuungsrecht von A-Z", Dr.Walter Zimmermann, Verlag "dtv", Beck-Texte. (s. 213) ISBN 3-423-05630-4
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.