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Fälligkeit eines Honorar

 
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Justice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 18:58    Titel: Fälligkeit eines Honorar Antworten mit Zitat

Privatperson x erledigt als freier Mitarbeiter Projekttätigkeiten für Fa. y gegen vertraglich vereinbartes Honorar.

vertragliche Vereinbarung:

Fa. y verpflichetet sich das vereinbarte Honorar zu zahlen. Gleichzeitig schreibt die Fa. y aber, dass diese Honorar erst nach dem Zahlungseingang des Auftraggebers überwiesen wird !

a) Ist der "Verknüpfung" der Zahlung des Honorars an den Zahlungseingang rechtens? Wann ist das Honorar für die Tätigkeit fällig? Wenn die Arbeitsleistung erbracht wurde?

b) Was ist wenn der Auftraggeber der Firma nicht zahlt?

Vielen Dank für die Antworten vorab!


Zuletzt bearbeitet von Justice am 25.10.06, 21:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

vom Petz verschoben ins Gesellschafts- und Handelsrecht.....
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung möglich, § 158 Abs. 1 BGB.
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Justice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Abschluss des Rechtsgeschäftes (=Zahlung Honorar gegen Arbeitsleistung)
unter einer aufschiebenden Bedingung (=Zahlung des Honorars bei Leistung des Auftraggebers der Firma) vorgenommen wurde und die Wirkung erst mit dem Eintritt der Bedingung (=Zahlung durch Auftraggeber] eintritt kann die Privatperson von folgendem ausgehen ?? :

Privatperson ist abhängig davon, dass der Auftraggeber der Firma zahlt und erhält ggf. kein Honorar ?
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