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Verfasst am: 25.10.06, 18:58 Titel: Fälligkeit eines Honorar
Privatperson x erledigt als freier Mitarbeiter Projekttätigkeiten für Fa. y gegen vertraglich vereinbartes Honorar.
vertragliche Vereinbarung:
Fa. y verpflichetet sich das vereinbarte Honorar zu zahlen. Gleichzeitig schreibt die Fa. y aber, dass diese Honorar erst nach dem Zahlungseingang des Auftraggebers überwiesen wird !
a) Ist der "Verknüpfung" der Zahlung des Honorars an den Zahlungseingang rechtens? Wann ist das Honorar für die Tätigkeit fällig? Wenn die Arbeitsleistung erbracht wurde?
b) Was ist wenn der Auftraggeber der Firma nicht zahlt?
Vielen Dank für die Antworten vorab!
Zuletzt bearbeitet von Justice am 25.10.06, 21:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
Da der Abschluss des Rechtsgeschäftes (=Zahlung Honorar gegen Arbeitsleistung)
unter einer aufschiebenden Bedingung (=Zahlung des Honorars bei Leistung des Auftraggebers der Firma) vorgenommen wurde und die Wirkung erst mit dem Eintritt der Bedingung (=Zahlung durch Auftraggeber] eintritt kann die Privatperson von folgendem ausgehen ?? :
Privatperson ist abhängig davon, dass der Auftraggeber der Firma zahlt und erhält ggf. kein Honorar ?
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