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Hallöchen, habe diesmal eine Frage bzgl. des Protokolles einer Gesellschafterversammlung (GbR). Muß das Protokoll von den Gesellschaftern unterschrieben werden um gültig zu sein, oder reicht es auch ohne Unterschrift? Kann man zu einem Beschluß Widerspruch einlegen, da man zu diesem Zeitpunkt nicht alle Informationen hatte ?(z.B. man beschließt ein Gutachten zu akzeptieren, hatte es aber zu dem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Nachdem es dann vorliegt erkennt man das es eklatante Fehler und Mängel aufweist)
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