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Bankhaftung bei fehlender Prüfung von Sicherheiten ?

 
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Entrepreneur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 15:09    Titel: Bankhaftung bei fehlender Prüfung von Sicherheiten ? Antworten mit Zitat

Herbert B beteiligt sich an der W GmbH. Er sagt, daß er das, von Ihm beizubringende Kapital für seine Gesellschaftereinlage bei einer deutschen Investmentfirma lukrativ angelegt habe und diese Geldanlage nicht auflösen wolle.

Die OBank gewährt daraufhin der W GmbH einen Kredit in Höhe der, von B beizubringendes Gesellschaftereinlage, zweckgebunden als solche. Als einzige Sicherheit wird die Geldanlage des B hereingenommen.

Nach einem Jahr bemerkt die OBank, dass die Investmentfirma nicht existiert und stellt den Kredit gegenüber der W GmbH fällig. B flüchtet daraufhin, der verbleibende Gesellschafter wird von der Bank in Anspruch genommen.

2006, 12 Jahre nach dem Vorfall wird der verbleibende Gesellschafter schriftlich darüber informiert, dass die Investmentfirma zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags vermögenslos war und defacto nicht existierte.

Frage: Ist das nach der Schuldrechtsreform verjährt ?
Wenn nein, gibt es eine Möglichkeit zur Inanspruchnahme der OBank (nicht durchgeführte Prüfung der Sicherheiten...) ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 16:30    Titel: Re: Bankhaftung bei fehlender Prüfung von Sicherheiten ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Entrepreneur hat folgendes geschrieben::
Die OBank gewährt daraufhin der W GmbH einen Kredit in Höhe der, von B beizubringendes Gesellschaftereinlage, zweckgebunden als solche.


Kreditnehmer ist die GmbH. Dann sollte die Einlage nicht erbracht worden sein und die GmbH einen Anspruch gegen B haben.

Entrepreneur hat folgendes geschrieben::
Nach einem Jahr bemerkt die OBank, dass die Investmentfirma nicht existiert und stellt den Kredit gegenüber der W GmbH fällig.


Würde ich auch machen.

Entrepreneur hat folgendes geschrieben::
der verbleibende Gesellschafter wird von der Bank in Anspruch genommen.


Aufgrund welcher Grundlage? Kreditnehmer war doch die GmbH?

Entrepreneur hat folgendes geschrieben::
2006, 12 Jahre nach dem Vorfall wird der verbleibende Gesellschafter schriftlich darüber informiert, dass die Investmentfirma zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags vermögenslos war und defacto nicht existierte.


Vermögenlosigkeit ist natürlich im Sinne einer Kreditsicherheit schlecht. Aber die (rechtliche) Existenz der Firma wird dadurch nicht ausgelöst.

Entrepreneur hat folgendes geschrieben::
Ist das nach der Schuldrechtsreform verjährt ?


Verjähren können nur Forderungen. Welche Forderung ist gemeint? GmbH gegen B, Bank gegen GmbH, Bank gegen anderen Gesellschafter?

Entrepreneur hat folgendes geschrieben::
Wenn nein, gibt es eine Möglichkeit zur Inanspruchnahme der OBank (nicht durchgeführte Prüfung der Sicherheiten...) ?


Gemeint ist wahrscheinlich ein Schadensersatzanspruch der GmbH (oder eines der Gesellschafters) gegen die Bank, da die Bank durch die nicht vorgenommenen Prüfung der Werthaltigkeit der Sicherheit eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hätte.

Dies ist aus mehreren Gründen sehr unwahrscheinlich:

- Zunächst hat die Bank nur geringe Möglichkeiten, die Werthaltigkeit einer Forderungsabtretung zu prüfen.
- Dann wurde die Kreditentscheidung offenkundig aufgrund von Falschangaben von B vorgenommen (oder warum ist B sonst abgehauen?)
- Vor allem aber dient die Sicherheit ausschliesslich der Sicherung der Forderung, nicht irgendwelchen Zwecken der Sicherheitengeber oder Dritter.
- Die Bank ist jederzeit berechtigt Sicherheiten frei zu geben und nicht verpflichtet Sicherheiten zu verwerten
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Entrepreneur
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Tatsächlich hätte B alleine Kreditnehmer sein sollen, der Kreditvertrag wurde jedoch mit der W GmbH abgeschlossen. Die angebliche Geldanlage wurde als einzige Sicherheit für den Kredit hereingenommen.

Nachdem offenkundig wurde, dass die Sicherheit nicht werthaltig war wurde der verbleibende Gesellschafter der W GmbH von der O Bank gezwungen (oder auch "mit Nachdruck gebeten") durch einen Kredit mit persönlicher Bürgschaft den Kredit ohne Sicherheit auf sich selbst zu nehmen da man sonst auch die anderen Kredite der W GmbH fällig gestellt hätte und die grundbücherlichen Sicherheiten verwertet hätte.
Tatsächlich ist es wohl so, dass gegen B wohl eine Menge Ansprüche bestehen, dieser jedoch vermögenslos ist.

Die Frage stellt sich aber dennoch ob die Bank denn gar keine Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe hatte, eine einfache SCHUFA Abfrage hätte schon gereicht. (da gibts glaub ich auch ein OGH Urteil dazu...) ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.11.06, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Schufa speichert nur Daten über Privatpersonen - das hilft also nix.

Generell geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Sicherheiten ausschliesslich im Interesse der Bank (und nicht des Kreditnehmers oder Dritter) gestellt werden. Daher entsteht auch kein Schadensersatzanspruch des Kreditnehmers (oder gar wie hier: Dritter) bei Fehlern bei der Sicherheitenbewertung oder Sicherheitenbearbeitung.

Dies ist auch aus einem anderen Gesichtspunkt heraus logisch: Es kann durch solche Fehler anderen als der Bank kein Schaden entstehen.
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Joerg_65
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 10.11.06, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu dem Thema habe ich einige Anmerkungen u. Fragen:

- Wieso gewährt die Bank der GmbH einen Kredit für eine Gesellschaftereinlage ??? die Einlage muß in Form von Geld oder als Sacheinlage vom Gesellschafter u. nicht von der GmbH rbracht werden ?
- In der Bilanz der GmbH wird z.B. bei einer 50 % Einlage der noch ausstehende Betrag bilanziert u. im Falle einer Pleite der GmbH bestehen da durchaus Forderungen z.B. von Mitarbeitern, Lieferanten, Fiamt usw... also würde doch event. ein Schaden entstehen. Die ausstehende Einlage muß im Falle einer Pleite vom GS erbracht werden
- Sicherheitenprüfung in der Praxis : Also normal ist doch, dass die Sicherheit von der Bank geprüft wird mit entsprechenden Abschlägen -... z.B. Aktien 50 % v. Kurswert, Anleihen v. Bund 90 % usw. ...

Viele Grüße
Jörg
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