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Fitness-Studio: Rücktritt vom Vertrag wg. falscher Preise ?

 
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Gwendolyn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 09:33    Titel: Fitness-Studio: Rücktritt vom Vertrag wg. falscher Preise ? Antworten mit Zitat

Person X unterschreibt in einem Fitness-Studio einen Vertrag, der monatlich kündbar ist, aber bei dem zu Beginn ener Sonderzahlung von 300 EUR erfolgt. In dem Vertrag steht, dass er einen monatlichen Beitrag von 30 EUR zu zahlen hat.

Bei Durchsicht der Kursbeschreibungen auf der Internetseite des Fitness-Studios stellt Person X fest, dass der monatliche Beitrag 40 EUR beträgt. Nach Rückfrage im Studio wird ihm gesagt, dass der Vertrag, den er unterschrieben ist, veraltet ist und inzwischen die Beiträge erhöht wurden.

Wie ist denn jetzt die Rechtslage? Kann Person X vom Vertrag zurücktreten oder kann er die Erfüllung des Vertrages zu den ihm genannten Konditionen verlangen? Gibt es bei solchen Verträgen überhaupt ein Rücktrittsrecht, auf der Vertragskopie sind keine AGBs zu finden (eventuell auf der Rückseite, die aber nicht mitkopiert wurde).

Beste Grüße
Gwenny
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Im Klo des Finessstudios, unter der dritten Brille rechts steht 80 Euro.

Na im Ernst, es gilt der Vertrag. Wenn es im Vertrag vorgesehen ist das man die Preis erhöhen, kann dann nach den dort genannten Bedingungen. Der Vertrag ist nicht veraltet, sondern der geschlossene. Wenn der dem Studio nicht passt ist es dessen Problem

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Einen plumperen Vertragsbruch gibt es wohl nicht. Wenn der geschlossene Vertrag nicht gelten soll, ist die Vertragsgrundlage entfallen, und das eingezahlte Geld ist zurückzufordern. Das Studio muss sich fragen lassen, ob die vorgebrachte Argumentation wirklich ernst gemeint sein soll...
_________________
MfG
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