Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Folgende Situation:
Kaufmann A vermittelt im Auftrag des Kaufmanns B eine dingliche Sache. Die Kunden des Kaufmanns A gehen einen Mietkauf ein.
Handelt es sich dabei um einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen A und B?
Zwischen Kaufmann A und Kaufmann B gibt es eine vertragliche (schriftliche; Textform m. Unterzeichnung durch Vertretungsberechtigte) Vereinbarung B001 über die Vermittlung der Sache.
Kaufmann B unterbreitet A mündlich eine Novelle der Vereinbarung B001, sendet aber zunächst eine inhaltlich falsche Vereinbarung B002 per Post. Kaufmann A reklamiert und erhält drei Wochen später das inhaltlich richtige Vertragswerk B001. Kaufmann A akzeptiert B001 durch Unterschrift und lässt B die Vereinbarung zukommen. 4 Wochen später widerruft ein Handlungsbevollmächtigter von B den Vertrag B001 und lässt die inhaltlich falsche (ungewünschte) Novelle B002 dem A erneut elektronisch zukommen.
Wie ist das Zustandekommen des inhaltlich richtigen Vertrags B001 zu deuten? Kann A sich auf das Angebot B001 berufen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.