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Schadensersatz wegen angeblicher Körperverletzung

 
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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 12:22    Titel: Schadensersatz wegen angeblicher Körperverletzung Antworten mit Zitat

Alles begann als die Kinder meiner Freundin( 7und 8 Jahre alt ) von Nachbarskindern fortwährend geärgert und bespuckt wurden Die Familie hat bekannterweise Alkoholprobleme .
Meine Freundin und ich dachten trotzdem währe es das Beste mit der Mutter von den Kindern zu reden.
Ich nenne Sie Frau T.
Gut ,dort angekommen haben wir geklingelt meine Freundin wollte den Vorfall schildern aber nach kurzer Zeit erhitzte sich die Stimmung und dann wurde zwischen den beiden Beleidigungen ausgetauscht. Frau T. warf dann die Tür zu und meine Freundin haute noch mal gegen die Tür und stieß noch einen Fluch aus.
Darauf wurde die Tür von Frau T wieder aufgerissen und sie stürmte auf meine Freundin zu
und griff sie an. Beide waren am Haare ziehen und Rangeln. Dann schaffte ich es die beiden auseinander zu reißen.
Ich nahm meine Freundin und wollte diese völlig eskalierte Situation verlassen.
So nachdem wir zuhause waren bekamen wir Besuch von der Polizei wegen schwerer Körperverletzung . Meine Freundin bekam eine Anzeige die aber eingestellt wurde.
So heute hat meine Freundin einen Brief von der Krankenkasse der Frau T. Originaltext:

Körperverletzung unserer Versicherten ................. vom 08.09.2005
Sehr geehrte Frau M.
Sie waren an einer Körperlichen Auseinandersetzung mit unserer o.g. Versicherten beteiligt.
Dadurch hat Frau T. einen Gesundheitsschaden erlitten Soweit Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben oder eine Haftung nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung gegeben ist, sind Sie Schadenersatzpflichtig.
Nach § 116 Sozialgesetzbuch X gehen Schadenersatzansprüche unseres versicherten und nach §6 Entgeldfortzahlungsgesetz und § 12 Lohnfortzahlungsgesetz die des Arbeitgebers auf uns über.
Wir melden unsere Ersatzansprüche an.


Ich habe dann heute bei der Krankenkasse angerufen und wollte einen Stellungnahme.
Der Mann von der Krankenkasse hat mir dann erzählt Frau T. wurde mit einem Krankenwagen abgeholt und hatte einen Krankenhausaufenthalt.

Dann erzählte ich dem Mann dem Tatverlauf . Er sagte den kenne er denn er hat die Akten und Aussagen vom Staatsanwalt bekommen. Ist das Legal?
So, wie soll durch Rangeln und Haare ziehen ein Krankenhausaufenthalt zustande kommen
Und wenn dem so war warum gab es dann keine Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung.
So in dem Gespräch mit dem Krankenkassen Mann sagte ich ihm auch das der Angriff von Frau T. ausging und meine Freundin sich in Notwehr verteidigt hat. Da wollte er mir erzählen das der Punkt nicht greift, weil meine Freundin nachdem Frau T. die Tür zuschlagen hat dagegen gebollert und geflucht hat. Was einen Tatbestand der Nötigung beinhaltet. Des weitern meinte der Mann würde das den Angriff von Frau T. im Sinne der Notwehr Rechtfertigen.
Was ist in diesem Staat los???
Die Schadenssumme soll sich auf ca 1700,-€ belaufen. Die Rechnung kommt in den nächsten Tagen bei nicht bezahlen wird die Sache angemahnt.
So heute noch der nächste Witz ich habe obwohl ich von Frau T. nie angezeigt und bei der Polizei nur eine Zeugenaussage machen sollte auch eine Rechnung von der Krankenkasse bekommen und soll die hälfte der Schadenssumme tragen. Also ca. 850 Euro


Die können doch mit so einem unbegründeten Schwindel nicht durchkommen. Wie sollen wir jetzt weiterverfahren?
Gruß Nicolai 8[/b]
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 12:42    Titel: Re: Schadensersatz wegen angeblicher Körperverletzung Antworten mit Zitat

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
Er sagte den kenne er denn er hat die Akten und Aussagen vom Staatsanwalt bekommen. Ist das Legal?


Daß der Geschädigte Informationen von der StA bekommt? Logisch. Wie sollte er sonst zivilrechtlich klagen?

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
So, wie soll durch Rangeln und Haare ziehen ein Krankenhausaufenthalt zustande kommen


Gibt es X Möglichkeiten.

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
Und wenn dem so war warum gab es dann keine Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung.


Dazu muß eine Strafanzeige vorliegen und öffentliches Interesse bejaht werden. Das ist hier wohl nicht der Fall, der Geschädigte interessiert sich nur für zivilrechtliche Forderungen.

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
Da wollte er mir erzählen das der Punkt nicht greift, weil meine Freundin nachdem Frau T. die Tür zuschlagen hat dagegen gebollert und geflucht hat. Was einen Tatbestand der Nötigung beinhaltet. Des weitern meinte der Mann würde das den Angriff von Frau T. im Sinne der Notwehr Rechtfertigen.


Das ist seine Auffassung, der man nicht unbedingt folgen muß.

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
Die Schadenssumme soll sich auf ca 1700,-€ belaufen.


Die ärztliche Untersuchung im Krankenhaus wird wohl kaum einen Kratzer mit 1700 EUR berechnet haben.

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
ich habe obwohl ich von Frau T. nie angezeigt und bei der Polizei nur eine Zeugenaussage machen sollte auch eine Rechnung von der Krankenkasse bekommen und soll die hälfte der Schadenssumme tragen. Also ca. 850 Euro


Fordern kann die Gegenseite immer erst mal viel. Ob sie damit durchkommt, ist eine andere Frage.

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
Wie sollen wir jetzt weiterverfahren?


Da dürfte wohl nur ein Anwalt helfen können. Im übrigen bitte ich die Forenregeln zu beachten.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Nicolai 8
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also, der Mann von der Krankenkasse sagte er habe die Daten von der StA. bekommen.
Zeugenaussage und Polizeibericht. Die Daten wurden NICHT von Frau T. beantragt sondern von der Krankenkasse. Fällt das nicht unter Datenschutz da die Daten an dritte weitergegeben wurden und nicht an die angeblich Geschädigte Frau T. ?
Von Frau T. haben wir auch nie eine Zivilrechtliche Schadensersatz oder Schmerzensgeld Klage bekommen. Nur von der Krankenkasse.

Das Tolle ist ja auch die Polizei kam ja nach dem Vorfall zu uns nach Haus, und der Polizist meinte es gäbe bei Frau T. keine Spuren zu sehen. Ob sie im Nachhehrrein von Ihrem alkoholisierten Mann geschlagen wurde kann ich nur Mutmassen. Meine Freundin oder Ich haben Frau T. jedenfalls nicht verletzt.
Meiner Meinung bewegt sich die Krankenkasse mit Ihrer Forderung auf dünnem Eis. Hoffe nur das ich mich nicht Irre.
Gruß Nicolai 8
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nicolai 8 hat folgendes geschrieben::
Die Daten wurden NICHT von Frau T. beantragt sondern von der Krankenkasse. Fällt das nicht unter Datenschutz da die Daten an dritte weitergegeben wurden und nicht an die angeblich Geschädigte Frau T. ?


Sie zitieren ja selbst:

"Nach § 116 Sozialgesetzbuch X gehen Schadenersatzansprüche unseres versicherten und nach §6 Entgeldfortzahlungsgesetz und § 12 Lohnfortzahlungsgesetz die des Arbeitgebers auf uns über."

Wenn das stimmt, hat das auch seine Richtigkeit.
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