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Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 14.11.06, 07:39 Titel: Zum Rückbau verpflichtet, was nun ?
Hallo Forum,
es ist folgende Situation gegeben:
Wohnungseigentümer A, der im EG wohnt hat gegen eine bauliche Maßnahme des Wohnungseigentümers B, der im OG und DG wohnt geklagt und gewonnen.
B hatte seine Wohnungen OG und DG mit einerTreppe verbunden, die eklatante Lärmemissionen an die Wohnung von A weitergibt. (In diesem Forum wurde berichtet)
Nun wurde B verurteilt, die Treppe wieder zu entfernen. Zwischenzeiltlich hat B ein Privatinsolvenzverfahren am laufen und ist ausgezogen, die Treppe hat er leider nicht mitgenommen.
Wie sehen die Chancen aus, daß das Urteil auch vollstreckt werden kann und B die Treppe ausbauen muß ? B hat natürlich kein Intersse mehr an der Wohnung die wahrscheinlich eh versteigert wird. Das Problem ist nur, wenn ein neuer Eigentümer einzieht fängt die Diskussion wieder von vorne an.
na ja, da steht eigentlich schon alles drin. Der Rechtsnachfolger muss die Treppe entfernen, bzw. er erwirbt die Wohnung nur mit diesen Auflagen, da ja ein rechtskräftiges Gerichtsurteil besteht. Dementsprechend geringer wird natürlich der Kaufpreis ausfallen, aber das ist ja nicht Ihr Problem.
Gar
damit kann ich nichts anfangen ! - sonst hätte ich die Frage ja nicht gestellt
Es ist doch genau der identische Fall und es gab doch eine Aussage die alles beinhaltet. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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