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Zum Rückbau verpflichtet, was nun ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 07:39    Titel: Zum Rückbau verpflichtet, was nun ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

es ist folgende Situation gegeben:
Wohnungseigentümer A, der im EG wohnt hat gegen eine bauliche Maßnahme des Wohnungseigentümers B, der im OG und DG wohnt geklagt und gewonnen.

B hatte seine Wohnungen OG und DG mit einerTreppe verbunden, die eklatante Lärmemissionen an die Wohnung von A weitergibt. (In diesem Forum wurde berichtet)

Nun wurde B verurteilt, die Treppe wieder zu entfernen. Zwischenzeiltlich hat B ein Privatinsolvenzverfahren am laufen und ist ausgezogen, die Treppe hat er leider nicht mitgenommen.

Wie sehen die Chancen aus, daß das Urteil auch vollstreckt werden kann und B die Treppe ausbauen muß ? B hat natürlich kein Intersse mehr an der Wohnung die wahrscheinlich eh versteigert wird. Das Problem ist nur, wenn ein neuer Eigentümer einzieht fängt die Diskussion wieder von vorne an.

Vielen Dank für Antwortren !
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

schauen sie hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=81204&highlight=
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
schauen sie hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=81204&highlight=


damit kann ich nichts anfangen ! - sonst hätte ich die Frage ja nicht gestellt
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gargamel111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

na ja, da steht eigentlich schon alles drin. Der Rechtsnachfolger muss die Treppe entfernen, bzw. er erwirbt die Wohnung nur mit diesen Auflagen, da ja ein rechtskräftiges Gerichtsurteil besteht. Dementsprechend geringer wird natürlich der Kaufpreis ausfallen, aber das ist ja nicht Ihr Problem.
Gar
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 14.11.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
schauen sie hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=81204&highlight=


damit kann ich nichts anfangen ! - sonst hätte ich die Frage ja nicht gestellt


Es ist doch genau der identische Fall und es gab doch eine Aussage die alles beinhaltet.
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