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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 27.10.06, 09:50 Titel: Vollkaskoschaden nach 6 Monaten melden - zu spät ? |
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Man ist A auf sein Auto gefahren und hat einen Schaden von 1000€ angerichtet. Die Polizei wurde gerufen eine Anzeige geschrieben, jedoch kein Täter ermittelt.
Jetzt fällt A nach einem halben Jahr ein das so ein Schaden ja die Vollkaskoversicherung bezahlen würde, da er die eh kündigen wollte wäre ein Hochstufung ja egal
Ist das zu spät
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 27.10.06, 09:56 Titel: Re: Vollkaskoschaden nach 6 Monaten melden - zu spät ? |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Man ist A auf sein Auto gefahren und hat einen Schaden von 1000€ angerichtet. Die Polizei wurde gerufen eine Anzeige geschrieben, jedoch kein Täter ermittelt.
Jetzt fällt A nach einem halben Jahr ein das so ein Schaden ja die Vollkaskoversicherung bezahlen würde, da er die eh kündigen wollte wäre ein Hochstufung ja egal
Ist das zu spät
Klaus |
Schäden sind grundsätzlich "!unverzüglich" zu melden... Sonst ist der VR nicht zur Leistung verpflichtet.
Wieso sollte dies hier anders sein?!?
Er möchte schließlich auch die Möglichkeit der zeitnahen Prüfung haben...
| Zitat: | | da er die eh kündigen wollte wäre ein Hochstufung ja egal |
Du weißt doch bestimmt selbst, dass man eine Hochstufung zum Folgeversicherer mit übernimmt... (sofern man wo anders eine VK abschließt).
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 27.10.06, 10:16 Titel: |
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naja, wie das hier im Einzelfall ausgehen wird, wissen wir nicht.
Grundsätzlich steht zar in den AKB, dass ein Schaden innerhalb einer Woche zu melden ist (§ 7, I, Abs. 2). Weiter finden wir dort, dass der Versicherer bei Verletzung dieser Obliegenheit leistungsfrei sein kann, sofern er die weiteren Vorschriften des § 6 Abs. 3 VVG beachtet. (Dort steht drin, der Versicherer muss den Vertrag kündigen, wenn er sich auf seine Leistungsfreiheit berufen will).
Die Praxis sieht das oft etwas anders aus. Auch hier gilt: es wird nicht alles so heiß gegessen wie gekocht. Wenn sich auch hinterher die Schadenhöhe eindeutig feststellen lässt und es sich ansonsten auch um einen guten Kunden handelt, den man nicht verlieren will, dann werden solche Schäden oft dennoch reguliert.
Wenn der VN aber seinerseits schon gekündigt hat - warum sollte sich der Versicherer dann noch kulant zeigen? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 27.10.06, 13:00 Titel: |
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Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 27.10.06, 13:22 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.
Klaus |
Dann hast dich ja damals richtig versichert...
Hast ja nach der Schadensregulierung ein Monat lang Zeit um zu kündigen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 27.10.06, 13:40 Titel: |
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| stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.
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kann eigentlich gar nicht sein....
Versicherungen sind bekanntlich prinzipiell Gauner und Abzocker....
ohne Rechtsanwalt und Klageandrohung wird man nicht an seinen rechtmäßig zustehenden Schadendersatz kommen....
und jetzt sowas. Der Schaden wär ja bedingungsgemäß überhaupt nicht versichert und wird anstandslos übernommen, ohne dass man mit de Faust auf den Tisch hauen muss.... ich versteh die Welt nicht mehr
Grüße, Mogli |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 27.10.06, 14:33 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: | | stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.
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kann eigentlich gar nicht sein....
Versicherungen sind bekanntlich prinzipiell Gauner und Abzocker....
ohne Rechtsanwalt und Klageandrohung wird man nicht an seinen rechtmäßig zustehenden Schadendersatz kommen....
und jetzt sowas. Der Schaden wär ja bedingungsgemäß überhaupt nicht versichert und wird anstandslos übernommen, ohne dass man mit de Faust auf den Tisch hauen muss.... ich versteh die Welt nicht mehr
Grüße, Mogli |
Aber hey, du hast für die Außenstehenden vergessen "Ironie-Modus" davor und dahinter zu schreiben...
Am Ende glaubt das noch jemand  _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 28.10.06, 23:40 Titel: |
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| Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | | Mogli hat folgendes geschrieben:: | | stgtklaus hat folgendes geschrieben:: | Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.
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kann eigentlich gar nicht sein....
Versicherungen sind bekanntlich prinzipiell Gauner und Abzocker....
ohne Rechtsanwalt und Klageandrohung wird man nicht an seinen rechtmäßig zustehenden Schadendersatz kommen....
und jetzt sowas. Der Schaden wär ja bedingungsgemäß überhaupt nicht versichert und wird anstandslos übernommen, ohne dass man mit de Faust auf den Tisch hauen muss.... ich versteh die Welt nicht mehr
Grüße, Mogli |
Aber hey, du hast für die Außenstehenden vergessen "Ironie-Modus" davor und dahinter zu schreiben...
Am Ende glaubt das noch jemand  |
Da muss ich Dookie32 Recht geben *spam-modus-aus*  _________________ MfG,
Duisburger
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 30.10.06, 09:40 Titel: |
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sofern ein schaden zum hergang und umfang für den versicherer nachvollziehbar ist (also, z.b. der schaden noch nicht behoben wurde und damit besichtigt werden kann oder aussagekräftige fotos vorhanden sind, die den schaden plausibel beschreiben) dürfte es i.d.r. auch mit einer verspäteten meldung keine probleme geben.
schwierig wird es immer dann, wenn schäden behoben werden oder beschädigte sachen entsorgt werden, und damit der schaden zum umfang und hergang nicht mehr nachvollzogen werden kann.
(das ist übrigens nicht nur in der vollkasko so, sondern praktisch in allen schadenversicherungen...) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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