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Folgendes Problem: Der KFZ-Versicherer hat aus unbekanntem Grund und auch ohne Wissen des Versicherten den KFZ Haftpflichtversicherungvertrag im Jahr 2001 storniert. Eine Meldung dass der vertrag storniert wurde erhielt auch die KFZ Zulassungstelle nicht. Im August 2004 passierte ein kleiner Unfall. Als der Schaden gemeldet wurde, erfuhr der Versicherte erst 1 Monat später, dass er nicht versichert ist. Nach weiteren Wochen stellte sich heraus dass die Versicherung bei der Dateneingabe einen Fehler begangen hatte und erstattete scließlich den Schaden dem Unfallbeteiligten. Später erhielt der Versicherte einen Brief über die Beitragssätze und eine Aufstellung der sich angesammelten Versicherungsbeiträge von 2002 bis 2004 und mit dem Hinweis dass das Konto ausgeglichen ist. Der Betrag wurde 2 Wochen später von seinem Konto abgebucht.
Meine Frage: Kann man sich der Verischerte gegen die Nachzahlung wehren? Schließlich wusste er ja nicht dass die Versicherung storniert wurde.
Und wenn die Versicherung den Betrag die letzten Jahre nicht eingezogen hat, trotz vorliegender Einzugsermächtigung, kann die Versicherung Regressansprüche stellen?
Muss der Beiträge für die Haftpflichtversicherung und auch Vollkaskoversicherung nachbezahlt werden?
Es scheint sich um ein internes Verwaltungs- oder Datenverarbeitungsproblem bei Ihrer Versicherungsgesellschaft gehandelt zu haben.
Nach Überprüfung des Sachverhaltes hat die Versicherung ja auch ihre Meinung korrigiert und ist für den gemeldeten Versicherungsschaden eingetreten.
Die Nachzahlung der versehentlich nicht abgebuchten Beiträge steht der Versicherung natürlich uneingeschränkt zu. Warum ist dem Versicherungsnehmer denn nicht bereits früher aufgefallen, dass seine KFZ-Versicherung nicht mehr abbucht? Wenn sich der Versicherungsnehmer bereits früher mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt hätte, hätte dieser Vorgang evtl. bereits viel früher geklärt werden können mit der Folge, dass es jetzt nicht zu den Irritationen hinsichtlich des Versicherungsschadens als auch hinsichtlich der zu erwartenden hohen Nachzahlung der Versicherungsprämien gekommen wäre.
Dem Versicherungsnehmer ist die fehlende Abbuchung nicht aufgefallen da mehrere KFZ bei der Versicherung versichert sind und eine Einzugsermächtigung vorliegt. Es wurde immer nur geprüft, ob die Verischerung abbucht, die Beträge jedoch nicht. Desahlb schließt man doch eine Einzugsermächtigung ab.
Für die Haftpflicht ist es ja verständlich. Für die Vollkasko-Versicherung jedoch nicht, da hier aufgrund der Schwierigkeiten der Schaden selbstbezahlt wurde und kein Anspruch an die Versicherung gestellt wurde.
Merkwürdigerweise wurde der Betrag erst nach offizieller Kündigung des Versicherten eingezogen.
Tja, ist denn der Versicherungsnehmer Schuld und muss für Fehler der Versicherung büsen? Der Versicherungsnehmer hat alles in seiner Macht stehende getan, dass der Versicherungsverlauf ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Fakt ist ja folgendes:
Keine Information, dass Versicherungsvertrag stoniert wurde. Weder an den Versicherten noch an die zuständige Zulassungstelle.
Zitat letzter Schriftwechsel: "Ihr Konto ist hiermit ausgeglichen." Kein Hinweis, weder schriftlich noch nach telefonischer Nachfrage, dass diese Ansprüche zu bezahlen sind.
Fehler der Versicherung.
Ich kann es nicht fassen, dass man im Nachhinein für Fehler der Versicherung, die 3 Jahre zurückliegen, ins´gesamt in Regress genommen werden kann. Wie schon gesagt, Bei der Haftpflicht versteh ich es, aber für die Vollkasko? Und der Versicherungsnehmer kann sich nicht wehren? Öffnet das nicht Tür und Tor für "dunkle" Geschäfte?
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