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Verfasst am: 27.10.06, 12:56 Titel: Anrechnung MwSt. auf Leasing
Hallo,
laut Gesetz wird eine Leasingsonderzahlung als Vorauszahlung auf die insgesamt zu zahlenden Leasingentgelte angesehen. Okay, das ist halt so. Was ich dabei aber nicht verstehe ist die Schlussfolgerung, dass die Sonderzahlung somit anteilig den monatlichen Nutzungszeiträumen zugeordnet wird. Konkret heisst das, dass ich auf die Sonderzahlung, die ich 2006 mit 16% MwSt getätigt habe, nun auf die Monate, die ich noch im Jahr 2007 zu zahlen habe, 19% MwSt zahlen muss. Das kann doch nicht wahr sein?! Schließlich mache ich keine Ratenzahlung, sondern habe eine Sonderzahlung gemacht. Dass ich auf die noch zu entrichtenden monatlichen Beträge die 3% mehr tragen muss, kann ich nachvollziehen, aber nicht für die Sonderzahlung.
Ist das wirklich so, oder versucht man da irgendwie Kapital zu schlagen?
Das ist völlig logisch. Die LSZ ist nur eine Vorauszahlung auf die zukünftigen Raten, deswegen sind die Raten auch niedriger, als wenn keine LSZ gezahlt worder wäre. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Kann man mit der Erhöhung den Vertrag kündigen.....???? ist das als Grund genug??
Nein, die Leasingraten werden doch nicht erhöht ? Der LG setzt nur das um, was der Gesetzgeber ihm eingebrockt hat. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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