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Streß mit Hamburg-Mannheimer

 
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.12.04, 20:30    Titel: Streß mit Hamburg-Mannheimer Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe im März 04 meine Unfallversicherung bei der Hamburg Mannheimer geändert und habe somit eine neue Laufzeit von 5 Jahren (bin getrixt worden).

Jetzt haben wir Dezember und die HM hat es noch nicht geschafft den richtigen Beitrag abzubuchen,bzw. es wird immer der neue Beitrag und ein oder zwei Monate alter Beitrag abgebucht.
Ich bin ständig am zurückbuchen,anrufen,erklären usw.
Jetzt ist das Faß voll und ich fahre volles Risiko.
Heute habe ich eine Androhung für ein gerichtliches Mahnverfahren bekommen und bekomme doch langsam bedenken....

Ist das nicht Vertragsbruch seitens der Versicherung ??
Habe ich eine möglichkeit diese Versicherung zu kündigen ??
Wie sind meine Chancen vor Gericht ??
Welche Kosten kommen auf mich zu (habe keine Rechtsschutz,bzw. noch in Wartezeit) ??

Über Hilfestellungen wäre ich dankbar


MfG

Markus
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BeitragVerfasst am: 01.12.04, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Folgen einer Fortgesetzten Zahlungsverweigerung (z. B. Wegfall des Versicherungsschutzes) muss Sie die Versicherung in ihrer Mahnung ausdrücklich aufklären.

Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen nicht, da dieser Vertrag (ohne Wartezeit) bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Unfallversicherung hätte bestehen müssen!

Zur Klärung Ihrer Probleme mit der Versicherungsgesellschaft könnten Sie sich an den Ombudsmann wenden, das hilft meist sehr schnell weiter. Zur Aufrechterhaltung Ihres Versicherungsschutzes sollten Sie den in der Mahnung angeforderten Betrag allerdings möglichst umgehend UNTER VORBEHALT zahlen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.12.04, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die Einzugsermächtigung kündigen und den richtigen Betrag selbst überweisen.
Gruß
Conny
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.12.04, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Tipps...

Ich bin aber inzwischen so verärgert,daß ich die Versicherung unbedingt kündigen möchte,trotz einer Restlaufzeit von knapp über 4Jahren.

Ich denke , daß doch die Versicherung Vertragsbruch begeht und ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht besitzen müßte,oder ??

Selbst Überweisen ist zwar o.k.,aber aus Prinzip tu ich das nicht,da dies Kosten für mich wären (wenn auch minimal).
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