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Verfasst am: 29.10.06, 20:24 Titel: Bank bucht Kredit nicht ein - Trotzdem Zahlungspflicht?
Hallo Rechtsverständige,
folgender hypotetischer Fall:
Kunde K beantragt bei Bank B im Februar 2006 über einen Partner-Händler (Onlineshop) O einen Konsumentenkleinkredit. Bank sendet Kunde Vertragsunterlagen online zum Ausdrucken, welche der Kunde gleich per Post einreicht.
Bank B sendet Kunde K nach ein paar Tagen eine eMail mit der Mitteilung, dass der Kreditantrag final angenommen wurde. Händler O liefert die Ware ein paar Tage später.
Als trotz dieses eMail-Hinweises der Bank B keine schriftliche Kreditbestätigung (inkl. Angabe der Kontonummer und ähnlichen Infos) bei Kunde K eingeht und auch die ersten zwei Monate keine Rate gebucht wird - zweifelt Kunde K schon etwas und ruft die auf der Internetseite der Bank B befindliche Telefonnummer an.
Kunde K trägt dort vor, dass er vor einiger Zeit einen Onlinekredit abgeschlossen hat aber noch keine Zahlung dafür leisten musste und auch noch keine schriftliche Bestätigung drüber hat. Bank-Callcenter-Mitarbeiter S (wie Student) guckt verzweifelt in die EDV und findet nur einen bereits getilgten Altkredit des Kunden K.
Verzweifelt wird Kunde K an Internetentscheidungsabteilung I weiterverbunden schildert dort erneut den Fall und betont abermals, dass er gerne bezahlen möge. Mitarbeiterin M erklärt, dass aufgrund erhöhtem Antragsaufkommen momentan Stau in Bearbeitung ist aber Bestätigung und Ratenbuchung noch kommen.
Als nach einem weiteren Monat wieder nichts geschieht kontaktiert Kunde K nochmals die Bank (Callcenter) - der dortige neue Mitarbeiter S2 (wie 2. Student ) findet abermals kein Konto und ist erstaunt darüber, dass Kunde K einen schon bezahlten Kredit weiterbezahlen möchte. Auf Nachfrage des Kunden, ob man den Vorfall nicht lieber schriftlich einreichen solle zur Prüfung erwidert S2 "Nein, das geht hier eh nur Verloren".
Kunde K schreibt daraufhin eine eMail-Nachricht an die Bank B und bittet um Zusendung der Kreditbestätigung des neu abgeschlossenen Onlinekredites. Kunde K erhält eine Vertragskopie des bereits getilgten Altkredites.
Was sagen die Experten zu folgenden Fragen:
Muss Kunde K überhaupt noch eine Rückzahlung leisten, wenn der Kredit in einem Monat endet und bisher nicht eine Rate von der Bank abgebucht wurde?
Kann der Kunde K verlangen, nur den Kreditbetrag ohne Zinsen zu zahlen, da eine Kreditherauslage von der Bank B nicht schriftlich bestätigt wurde?
Kann der Kunde verlangen, dass die Bank der SCHUFA nachdatiert die Kreditaufnahme und ordnungsgemäße Rückzahlung (Erledigungsvermerk) meldet?
Hätte der Kunde K noch weitere Schritte unternehmen müssen, um die Bank von Ihrem Fehler zu unterrichten (ggf. Einschreiben) - Ist er ggf. Schadensersatzpflichtig? - Kann dem Kunden K die Bank sonst noch was böses tun?
Irgendwann wird der Bank der Fehler sicherlich auffallen. Ich als Kunde würde
erstens nichts weiter unternehmen,
zweitens entsprechende Rücklagen bilden, um im Fall der Fälle auch zahlen zu können,
und drittens die Verjährungsfristen im Auge behalten.
So eine Lösung klingt fast zu schön um wahr zu sein
Im Ernst: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kunde nicht irgendendwo - evtl. gemäß AGB - verpflichtet ist solche Fehler mitzueilen.
Desweiteren möchte natürlich der Kunde auch keinen Ärger mit der Bank bekommen; und anzumerken ist auch noch, dass der Kunde selbst Bankkaufmann ist - evtl. Argumentiert die Bank, dann in Jahren "Nun, der Kunde ist sachverständig und hätte bei Auffindung des Fehler helfen müssen"...
Fragen über Fragen! - Noch andere Meinungen zu diesem kniffligen Fall?
PS: Verjährung beträgt meines Wissens drei Jahre ab Ende des Jahres in welchem das Schuldverhältnis entstand - Richtig?
die AGB der Banken schreiben dem Kunden vor, zu reklamieren, wenn Buchungen oder Unterlagen nicht erfolgen. Z.B.
[quote="AGB Private Banken 11.4]Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Überweisungen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.[/quote]
Aber: Genau dies hat der Kunde doch gemacht!
Verjährungsfrist ist halb richtig. Der Kreditvertrag bedarf nach BGB § 492 der Schriftform. Diese ist (mangels formgerechter Bestätigung der Bank) nicht erfüllt. Jedoch wurde dieser Mangel gemäß BGB § 494 (2) geheilt. Da der Kreditvertrag unzweifelhaft besteht, schuldet der Kunde die jeweiligen Kreditraten, nicht die ursprüngliche Kreditsumme. Verjähren können nur fällige Forderungen.
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