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recht.de :: Thema anzeigen - Vollkaskoschaden nach 6 Monaten melden - zu spät ?
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Vollkaskoschaden nach 6 Monaten melden - zu spät ?

 
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 09:50    Titel: Vollkaskoschaden nach 6 Monaten melden - zu spät ? Antworten mit Zitat

Man ist A auf sein Auto gefahren und hat einen Schaden von 1000€ angerichtet. Die Polizei wurde gerufen eine Anzeige geschrieben, jedoch kein Täter ermittelt.

Jetzt fällt A nach einem halben Jahr ein das so ein Schaden ja die Vollkaskoversicherung bezahlen würde, da er die eh kündigen wollte wäre ein Hochstufung ja egal

Ist das zu spät

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 09:56    Titel: Re: Vollkaskoschaden nach 6 Monaten melden - zu spät ? Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Man ist A auf sein Auto gefahren und hat einen Schaden von 1000€ angerichtet. Die Polizei wurde gerufen eine Anzeige geschrieben, jedoch kein Täter ermittelt.

Jetzt fällt A nach einem halben Jahr ein das so ein Schaden ja die Vollkaskoversicherung bezahlen würde, da er die eh kündigen wollte wäre ein Hochstufung ja egal

Ist das zu spät

Klaus



Schäden sind grundsätzlich "!unverzüglich" zu melden... Sonst ist der VR nicht zur Leistung verpflichtet.
Wieso sollte dies hier anders sein?!?
Er möchte schließlich auch die Möglichkeit der zeitnahen Prüfung haben...

Zitat:
da er die eh kündigen wollte wäre ein Hochstufung ja egal

Du weißt doch bestimmt selbst, dass man eine Hochstufung zum Folgeversicherer mit übernimmt... (sofern man wo anders eine VK abschließt).

Grüßle Dookie!
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

naja, wie das hier im Einzelfall ausgehen wird, wissen wir nicht.

Grundsätzlich steht zar in den AKB, dass ein Schaden innerhalb einer Woche zu melden ist (§ 7, I, Abs. 2). Weiter finden wir dort, dass der Versicherer bei Verletzung dieser Obliegenheit leistungsfrei sein kann, sofern er die weiteren Vorschriften des § 6 Abs. 3 VVG beachtet. (Dort steht drin, der Versicherer muss den Vertrag kündigen, wenn er sich auf seine Leistungsfreiheit berufen will).

Die Praxis sieht das oft etwas anders aus. Auch hier gilt: es wird nicht alles so heiß gegessen wie gekocht. Wenn sich auch hinterher die Schadenhöhe eindeutig feststellen lässt und es sich ansonsten auch um einen guten Kunden handelt, den man nicht verlieren will, dann werden solche Schäden oft dennoch reguliert.

Wenn der VN aber seinerseits schon gekündigt hat - warum sollte sich der Versicherer dann noch kulant zeigen?
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Grüße, Mogli
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

sofern der schaden noch nicht repariert wurde und die anzeige der polizei detailiert genug ist und die schäden dokumentiert könnte der versicherer noch die möglichkeit der prüfung haben.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.

Klaus
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.

Klaus


Dann hast dich ja damals richtig versichert... Smilie

Hast ja nach der Schadensregulierung ein Monat lang Zeit um zu kündigen...
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.


kann eigentlich gar nicht sein....

Versicherungen sind bekanntlich prinzipiell Gauner und Abzocker....

ohne Rechtsanwalt und Klageandrohung wird man nicht an seinen rechtmäßig zustehenden Schadendersatz kommen....

und jetzt sowas. Der Schaden wär ja bedingungsgemäß überhaupt nicht versichert und wird anstandslos übernommen, ohne dass man mit de Faust auf den Tisch hauen muss.... ich versteh die Welt nicht mehr Geschockt

Grüße, Mogli
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.


kann eigentlich gar nicht sein....

Versicherungen sind bekanntlich prinzipiell Gauner und Abzocker....

ohne Rechtsanwalt und Klageandrohung wird man nicht an seinen rechtmäßig zustehenden Schadendersatz kommen....

und jetzt sowas. Der Schaden wär ja bedingungsgemäß überhaupt nicht versichert und wird anstandslos übernommen, ohne dass man mit de Faust auf den Tisch hauen muss.... ich versteh die Welt nicht mehr Geschockt

Grüße, Mogli



Aber hey, du hast für die Außenstehenden vergessen "Ironie-Modus" davor und dahinter zu schreiben... Sehr glücklich
Am Ende glaubt das noch jemand Lachen
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Mogli hat folgendes geschrieben::
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Hab gerade mit meiner Versicherung geredet, die übernehmen den Schaden obwohl der im Januar war.


kann eigentlich gar nicht sein....

Versicherungen sind bekanntlich prinzipiell Gauner und Abzocker....

ohne Rechtsanwalt und Klageandrohung wird man nicht an seinen rechtmäßig zustehenden Schadendersatz kommen....

und jetzt sowas. Der Schaden wär ja bedingungsgemäß überhaupt nicht versichert und wird anstandslos übernommen, ohne dass man mit de Faust auf den Tisch hauen muss.... ich versteh die Welt nicht mehr Geschockt

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Aber hey, du hast für die Außenstehenden vergessen "Ironie-Modus" davor und dahinter zu schreiben... Sehr glücklich
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Da muss ich Dookie32 Recht geben *spam-modus-aus* Lachen
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

sofern ein schaden zum hergang und umfang für den versicherer nachvollziehbar ist (also, z.b. der schaden noch nicht behoben wurde und damit besichtigt werden kann oder aussagekräftige fotos vorhanden sind, die den schaden plausibel beschreiben) dürfte es i.d.r. auch mit einer verspäteten meldung keine probleme geben.

schwierig wird es immer dann, wenn schäden behoben werden oder beschädigte sachen entsorgt werden, und damit der schaden zum umfang und hergang nicht mehr nachvollzogen werden kann.
(das ist übrigens nicht nur in der vollkasko so, sondern praktisch in allen schadenversicherungen...)
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