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Hallo,
nehmen wir an Frau X putzt Fenster. Sie dreht sich bei vollgeöffnetem Fenster zum Wassereimer, es rumst, das Fenster ist zugeknallt, vielleicht Duchzug, die Dppelverglasung hatauf der Innenscheibe ein mal quer rüber einen Riss, besteht die m
Möglichkeit der Zahlung durch die Versicherung. Es besteht keine Zusatz Glasversicherung.
Mfg Zuzi
besteht die Möglichkeit der Zahlung durch die Versicherung.
Du hast die Antwort einen Satz weiter unten ja selbst schon gegeben.
Zuzi hat folgendes geschrieben::
Es besteht keine Zusatz Glasversicherung.
Ohne Glasversicherung kein Ersatz des Glasschadens.
Das gilt unabhängig davon, ob Frau X Eigentümerin der Wohnung ist oder Mieterin. Als Mieter könnte man auf den Gedanken kommen, dass vielleicht die Privathaftpflichtversicherung dafür zuständig sein könnte. Man hat ja gelesen, dass Mietsachschäden mitversichert sind.
Wenn man aber genauer nachliest, welche Sorte von Mietsachschäden mitversichert sind, findet man einige Ausschlüsse. Unter anderem sind im Rahmen der PHV nicht versichert: Glasschäden, soweit sich der VN hiergegen besonders versicherrn kann.(zumndest in den gängigen Bedingungen - es mag auch da Ausnahmen geben)
Das trifft hier zu: auch der Mieter einer Wohnung kann eine Glasversicherung abschließen, wenn er will. Also: pech gehabt, selber zahlen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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