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Paul hat(te) eine Lebensversicherung, die am 31.08.06 "fällig" bzw. auszuzahlen war. Die Police wurde bereits Anfang August der Versicherung, gegen Quittung, eingereicht, Bankverbindung angegeben.
Wie lange kann sich eine Versicherung Zeit lassen bis das Geld auf dem Konto ist?
Ab wann könnte Paul eine Verzinsung fordern? _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Im Vertrag steht - sinngemäß - : Die Versicherungssumme in Höhe von xx.xxx EUR wird ausgezahlt beim Tod der versicherten Person ( nicht Paul ) an den Versicherungsnehmer ( Paul ); oder nach Ablauf des Vetrages ( 31.08.06 ) zuzüglich diverser Vergütungen und Zuschläge an den Versicherungsnehmer ( Paul ).
Mehrere Anfragen an die Versicherung ergaben sehr verschiedene Auskünfte: Das Geld wurde bereits überwiesen; warum lösen Sie den Scheck nicht ein; wenn Sie eine Überweisung wünschen, hätten Sie dies mitteilen müssen, geben Sie den Scheck zurück; der Scheck, der wurde an die die Adresse Y-Straße in xxxx A-Stadt geschickt (uralt Adresse, vor 5 ist trümpf ); da muß noch geprüft werden ob alle Beiträge gezahlt worden sind; das Konto auf das überwiesen werden soll, ist nicht das Konto von dem wir abgebucht haben; die Versicherung wurde gar nicht bei uns abgeschlossen sondern bei der A Versicherung, da müssen wir die alten Unterlagen einsehen.
Letzteres ist richtig; zuerst war es die A, dann die A-B, dann A-B-C, und nun die XY Versicherung, jeweils durch Fusionen zum Wohle der Kunden = jeweilige Werbebriefe. Auch die Nummer der Police wurde mehrfach geändert. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
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in dem Fall halte ich 8 Wochen für eine lange, aber noch angemessene Bearbeitungsdauer.
Setzen Sie dem Unternehmen doch eine Frist von 5 Werktagen zur Erledigung und/oder schalten Sie (anschließend) einen RA ein. _________________ MfG,
Duisburger
Anlässliche der Ablieferung der Versicherungspolice im Versicherungsbüro, klang das aber ganz anders! Da hieß es das Geld, zumindest die Versicherungssumme, würde am 01.09.06 auf dem Konto sein; Bank Paul = Bank Versicherung. Die restlichen Leistungen wären dann bis zum 15.09.06 auch gutgeschrieben.
Das ärgeliche für Paul ist, dass mit der Versicherungssumme eine Hypothek abgelöst werden sollte. Nunmehr verlangt die Bank einen Zinszuschlag bzw. den Neuabschluß eines Darlehens, mit erheblichen Gebühren und Kosten.
Und: Nein die Versicherungspolice wurde nicht als Sicherheit hinterlegt, weil Paul nicht die versicherte Person war.
Eine Frist zur Auszahlung wurde per Fax bereits am 15.10.06 an die Versicherung gesandt. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
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Anlässliche der Ablieferung der Versicherungspolice im Versicherungsbüro...
Hat der Agent den die Police an das Unternehmen weitergeleitet?
War der Agent zur Entgegennahme berechtigt?
Normalerweise sind diese Dokumente direkt beim VR einzureichen. _________________ MfG,
Duisburger
Das ist zwar ein anderer Sachverhalt, ich denke aber, wenn der Geprellte äh der Versicherte die Gesellschaft mal ordnungsgemäß in Verzug setzen würde, wird diese die dem Versicherungsnehmer entstehenden Schäden (Zinsen) ebenfalls bezahlen müssen.
Hat der Agent den die Police an das Unternehmen weitergeleitet?
Ja, darüber gibt es ein Schreiben der Versicherung " Unser Büro in ... hat uns die Police einreicht"
Zitat:
War der Agent zur Entgegennahme berechtigt?
Ja. Dier Versicherung hatte dieses Procedere vorgeschlagen, damit auch die richtigen Dokumente eingereicht werden. U.a. sollte eine Lebensbescheinung der versicherten Person und eine Kopie des Personalausweises von Paul beigefügt werden; sowie eine Kopie der letzten Überweisung bzw. Abbuchung von Konto. _________________ Pecunia non olet!
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