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Verfasst am: 28.10.06, 11:28 Titel: Personalienweitergabe an Dritte
Hallo,
angenommen sei folgender Fall:
Person A befindet sich auf einem Spaziergang im öffentlichen Straßenraum. Er sieht, wie Person F gerade dabei ist, eine Telefonzelle zu demolieren. Die Polizei kommt, nimmt F fest und bringt ihn aufs Revier. Einen Zeugen brauchen die Beamten nicht, und so geht A weiter.
A überlegt sich nun, dass er das, was F getan hat, überhaupt nicht gut findet. Er stellt sich vor, dass F - wenn er in A's Wohnung zu Gast wäre - möglicherweise auch etwas anstellen könnte. Er möchte ihm daher Hausverbot geben und geht zur Polizeiwache bzw. zur Staatsanwaltschaft. Dort bittet er die Beamten, ihm die Personalien von F zu geben, um ihm schriftlich Hausverbot zu erteilen. F ist grundsätzlich nicht damit einverstanden.
Zur Klarstellung: A ist weder Geschädigter, noch Zeuge. Wie ist die Rechtslage? Dürfen die Behörden F's Daten weitergeben?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.10.06, 12:47 Titel: Re: Personalienweitergabe an Dritte
Nordland hat folgendes geschrieben::
Person A befindet sich auf einem Spaziergang im öffentlichen Straßenraum. Er sieht, wie Person F gerade dabei ist, eine Telefonzelle zu demolieren.
[...]
A ist weder Geschädigter, noch Zeuge.
Letzteres ist er, auch wenn die Polizei ihn nicht als solchen brauchen sollte.
Ansonsten ist asphaltsurfer zuzustimmen. A kann wohl kein überragendes Interesse begründen. Das würde ich nicht mal dann gegeben sehen, wenn F ein Kind sexuell genötigt hätte und A selbst Vater einer kleinen Tochter wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Danke für die Antworten. Es muss also ein besonderes Interesse vorhanden sein, damit die Daten weitergegeben werden können. Gibt es hierzu eine konkrete Vorschrift oder ergibt sich das allgemein aus den individuellen Rechten? Und gibt es genauere Definitionen, wann ein solches berechtigtes Interesse vorliegt?
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