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Verfasst am: 28.10.06, 05:21 Titel: Verhaftung wegen 60 Euro
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
wir wurden letzte Nacht verhaftet, der Grund war:
wir sollen eine Flasche Sekt, Proseco oder Wein im Wert von 59 Euro getrunken haben, welche von einer Person 'gestohlen' wurde (d.h. die Flasche wurde nicht abkassiert),
welche wir erst an diesem Abend kennen gelernt haben.
Wir wußten nicht davon, das diese 'geklaut' war. Diese Person hat uns die besagte
Flasche an unseren Tisch gestellt und uns aufgefordet, diese zu trinken.
Uns wird nun vorgeworfen Hehlerware (edit) verköstigt zu haben. Und uns wurde damit gedroht, uns anzuzeigen, wenn wir die besagten 59Euro nicht zahlen.
Wir haben nicht gezahlt, und sind ohne Unterschrift oder ähnliches gegangen.
Meine Frage ist nun, haben wir mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen oder einer Anzeige?
Natürlich währe es noch Interessant, ob eine Beratung sinnvoll ist.
Vielen Dank im voraus!
P.S.: Ich hoffe das ist das richtige Forum, wenn nicht: Entschuldigung!
Zuletzt bearbeitet von Phenex am 28.10.06, 10:17, insgesamt 2-mal bearbeitet
Verfasst am: 28.10.06, 08:26 Titel: Re: Verhaftung wegen 60 Euro
Phenex hat folgendes geschrieben::
Wir haben nicht gezahlt, und sind ohne Unterschrift oder ähnliches gegangen.
Das mit der Verhaftung klingt nicht glaubwürdig.
Vielleicht hat die Polizei nur den Sachverhalt und die Personalien aufgenommen, wozu sie berechtigt ist.
Ein strafbares Verhalten könnte durchaus vorliegen. Beratung kann nie etwas schaden.
"Verhaftung" war demnach das falsche Wort, wir wurden ziemlich grob in Autos 'gepackt' und aufs Revier gefahren. Wo uns dann wie gesagt die Entscheidung gelassen wurde, entweder zahlen oder Gericht.
Inwiefen ist es strafbar im guten Glauben 'mitzutrinken'?
Und in welchem finaziellem Rahmen würde so eine Beratung beim Rechtsanwalt liegen.
Danke im voraus!
P.S: Gibt es da nicht so etwas wie "im guten Glauben"?
eine Flasche Sekt, Proseco oder Wein im Wert von 59 Euro
Tabledance-Schuppen?
Muss ja ein ziemlicher Fusel gewesen sein, wenn man nicht mal erkennen konnte, ob´s jetzt Prosecco, Sekt oder Wein war
Zitat:
Inwiefen ist es strafbar im guten Glauben 'mitzutrinken'?
Hehlerei braucht Vorsatz - d.h., die Täter müssten mindestens "billigend in Kauf genommen haben", dass die Pulle geklaut war. Das heißt übersetzt in Normaldeutsch in etwa: sie ahnten, dass da was nicht stimmt, dachten sich aber: "Ach, egal!".
Schlussendlich wird´s drauf ankommen, wie glaubhaft die Zeugen sind.
Was sagt denn der Typ, der den "Tätern" die Flasche an den Tisch brachte?!
Diese Behauptung:
Zitat:
Diese Person hat uns die besagte
Flasche an unseren Tisch gestellt und uns aufgefordet, diese zu trinken.
fände ich persönlich allerdings, äh, reichlich unglaubwürdig . Nix für ungut, aber stellt Euch mal den Staatsanwalt vor, wenn da der Beschuldigte kommt mit: "He, da kam halt so´n Typ, stellt die Flasche vor uns hin und sagt: trinken! Zahlen? Nee, Quatsch, braucht Ihr nicht". Das glaubt doch kein Mensch
Es sei denn, dieser mysteriöse Gutmensch bestätigt diese Angabe.
also, wir haben diesen kerl unten kennen gelernt, und sind ins gespräch gekommen.
iwann holte er dann die flasche und hat sich zu uns hergehockt und uns eben aufgefordert, mitzutrinken. konnten ja nicht ahnen dass da was nicht stimmt. wurde uns auch erst später gesagt. bis dahin hat sich niemand gerührt.
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