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Kennzeichnung von chemischen Produkten

 
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Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 18:52    Titel: Kennzeichnung von chemischen Produkten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht, ob das nun wirklich das richtige Forum ist, könnte aber passen.

Hersteller A stellt ein chemisches Produkt her. Das ist nicht besonders gefährlich, wird von Hersteller A aber natürlich auf allen Verpackungen mit Markenname, Eigenschaften und eben als Chemie bezeichnet. A beliefert Wiederverkäufer mit verschiedenen Gebinden, 1 Liter, 20 Liter, Fässer mit mehreren 100 Litern.

Um höheren Gewinn zu erzielen, füllt Wiederverkäufer B die Chemie selbst vom Faß ab. Dafür verwendet B neutrale Flaschen, die ohne jegliches Etikett in den Handel und zum Endverbraucher kommen.

Gegen welche gesetzlichen Vorschriften wird hier evtl. verstoßen? Wie gesagt, die Chemie ist nicht besonders gefährlich. Andererseits sind die Flaschen in keiner Weise gekennzeichnet; man kann nicht erkennen, was sie enthalten. Erwachsene können es natürlich eindeutig als Chemie erkennen, sobald sie die Flaschen öffnen, kleine Kinder könnten Chemie AA auch für "komische" Marmelade halten und Chemie AB für ein etwas seltsam riechendes Getränk.

MfG
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
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BeitragVerfasst am: 24.10.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

hab mal google angeworfen u. würde GefStoffV "einwerfen"
§5 absatz 4 (so richtig geschrieben?)
Zitat:

(4) Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Biozid-Produkte ]in den Verkehr bringt, hat sie entsprechend der Einstufung nach den Absätzen 1 bis 3 zu verpacken und zu kennzeichnen. Werden gefährliche Stoffe und Zubereitungen unverpackt in den Verkehr gebracht, sind jeder Liefereinheit geeignete Sicherheitsinformationen, vorzugsweise ein Sicherheitsdatenblatt, mitzugeben. Die Angaben nach Satz 1 und 2 sind in deutscher Sprache abzufassen.



http://www.lfas.bayern.de/VORSCHRIFTEN/verordnungen/a_z/gefstoffv.htm
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Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

GVO u.ä. trifft nicht bzu, weil das Produkt nicht darunter fällt. Ich finde partout nichts, wo die Kennzeichnung ungefährlicher Chemikalien / Produkte geregelt ist.

Es kann doch nicht sein, daß Lebensmittel etikettiert werden müssen und neben Erdbeergelee stellt einer rotes Staucherfett ohne Etikett - nur mal so als Beispiel - und kein Mensch, weiß,w as drin ist.

MfG
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

um was für eine chemikalie handelt es sich u. in welcher konzentration? man kann dann eventuell eher einen anhaltspunkt finden.

ps: eventuell ist es ja ein biozid u. somit kann es fast jede chemikalie sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Biozid u. dann Einteilung der Biozide
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