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Mal ne doofe Frage: Wo muß ich als Referendar meine Lohnsteuerkarte abgeben? Bei meinem derzeitigen Einzelausbilder (StA) oder beim Landgericht, dem ich zugeordnet bin (und das alles ggf. ans OLG weiterleitet)?
Die von der Stadt oder Gemeinde zugesandte Lohnsteuerkarte muss der gehaltszahlenden Stelle zugesandt werden. Im Bereich der Justiz sind das in der Regel die Landesämter für Besoldung und Versorgung. Die Karte kann auch bei der Personalbteilung der derzeitigen Dienststelle abgegeben werden, die sie dann weiterleitet. Im konkreten Fall wäre dies wohl das Landgericht.
mfg
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