Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arbeitslos und 400,-€ Job; unvorhergesehene Mehrarbeit!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arbeitslos und 400,-€ Job; unvorhergesehene Mehrarbeit!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
KliKlaKlawitter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 10:25    Titel: Arbeitslos und 400,-€ Job; unvorhergesehene Mehrarbeit! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen! Smilie

Frage:

Eine junge unverheiratete Mutter bezieht nach nur 2-jähriger Elternzeit Arbeitslosengeld. Um in das Berufsleben zurück zu kehren ist ihr so fast jede Tätigkeit lieb, solange es sich mit der Kinderbetreuung vereinbaren lässt. Nun hat sie einen 400,- € Job gefunden, der zwar schlecht bezahlt, aber ihr sehr viel Spaß macht. Ihr ist klar, dass von dem verdienten Geld nur 165,- € anrechnungsfrei sind. Dennoch arbeitet sie bis zu verdienten 330,- €, einfach, weil sie 1. dem Arbeitsamt so nicht zu 100% auf derTasche liegen würde, 2. weil sie durch ihren Einsatz eine bessere Stelle zu bekommen hoffte und 3. weil sie gerne arbeitet..
Nun trat, bedingt durch Urlaub und Krankheit der Kollegen unvorhersehbare Mehrarbeit für diese junge Frau auf- Sie arbeitete 4 x genau 15 Std. die Woche (Erlaubt sind laut Gesetz 14,9 Std./Woche). Promt hat das Arbeitsamt ab der ersten Woche, wo dies auftrat das Arbeitslosengeld gestrichen. Aber was hätte sie machen sollen? Sagen, dass sie nicht mehr arbeitet darf und die Kollegen krank im Laden stehen lassen? Hmm, ich persönlich denke, dass sie den Job dann sofort verloren hätte, zumal es als junge Mutter sowieso unheimlich schwer auf dem Arbeitsmarkt ist!
Naja, hätte die Frau jedenfalls gewusst, was für ein TamTam das Arbeitsamt um ihren Fall macht und hätte sie selber nicht den Ehrgeiz wieder arbeiten zu wollen, wäre sie im Nachhinein lieber keinem unterbezahlten Job nachgegangen, von dessen Geld (höchstens 330,-€) sie sich und ihren Sohn weder versichern noch ernähren könnte. Mittlerweile hat diese Frau im Rahmen des 400,-€ Jobs sogar schon den Geschäftsführerposten übernehmen können (Es handelt sich um einen kleinen Laden). Zwar absolut unterbezahlt, aber für ihren Lebenslauf ist es ihr das wert und möchte diese Tätigkeit auch erst einmal gerne fortsetzen..

Wie beurteilt ihr diesen Fall? Das zeigt doch mal wieder, dass ehrliche und aufrichtige Menschen bestraft werden! Verrückt Das Arbeitsamt- zumindest das erwähnte - ist schon so oft schlecht in Erscheinung getreten, dass ich mich persönlich am Liebsten an die Öffentlichkeit richten würde! Sie sollten sich mal lieber um die wirklichen schwarzen Schafe kümmern!


Zuletzt bearbeitet von KliKlaKlawitter am 31.10.06, 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja man kann denn Fall auch ganz anders darstellen, da arbeitet jemand völlig unterbazahlt als GF und das AA zahlt praktisch ihren Lohn, was eine Subvention an den privaten Unternehmer darstellt.
DAs AA könnte auch auf die Idee kommen, dass man den Job nicht für 330 € machen muss (weil sittenwidrig unterbezahlt) und mal den gerechten Lohn ansetzen, wodurch das ALG weiter geküzt wird.

Letztlich ist das immer wieder dasselbe Problem, was Menschen haben die halt gerade so an der Grenze sind, dass sie entweder vom Staat leben oder sich selbst versorgen könnten.

Mfg
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KliKlaKlawitter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::

Letztlich ist das immer wieder dasselbe Problem, was Menschen haben die halt gerade so an der Grenze sind, dass sie entweder vom Staat leben oder sich selbst versorgen könnten.


Mal abgesehen davon, dass sie sich und ihren Sohn mit dem Geld nicht selber versorgen könnte, ist in diesem Fall ja eigentlich deutlich, dass die Frau arbeiten möchte! Schließlich würde sie sonst ja mal eben so viel arbeiten, dass sie mal gerade die 165,- € erreicht.
Sie arbeitet ja schon mehr, um dem Arbeitsamt so etwas zurück zu geben und wenn der Chef mitspielen würde, würde sie auch sofort 25 Std. die Woche für 5,11 € die Std. als Geschäftsführerin arbeiten.
Da soll mal einer sagen, dass sie bevorzugt vom Staat zu leben! Überrascht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn es jetzt ironisch klingen mag aber schreiben sie dem vorgesetzten des sachbearbeiters doch den sachverhalt u. teilen sie ihm mit das sie es zuküntig unterlassen werden einem potenziellen AG ihren arbeitswillen zu zeigen, der eventuell zu einer festanstellung führt da sie dem AA zukünftig diesen aufwand ersparen wollen!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KliKlaKlawitter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
auch wenn es jetzt ironisch klingen mag aber schreiben sie dem vorgesetzten des sachbearbeiters doch den sachverhalt u. teilen sie ihm mit das sie es zuküntig unterlassen werden einem potenziellen AG ihren arbeitswillen zu zeigen, der eventuell zu einer festanstellung führt da sie dem AA zukünftig diesen aufwand ersparen wollen!


Lachen Ja, eigentlich müsste sie es so machen! Aber bisher mochte sie in dieser Richtung noch nicht agieren, sie stellt sich im Moment noch wacker den zahlreichen Formalitäten und hofft, dass das Amt den Fall nach der Neubbearbeitung richtig einstufen wird! Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Um wieder sachlich zu werden, man könnte versuchen hier mit § 119 Abs. 3 SGB 3 zu argumentieren

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html

Gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt.

Jetzt müssen Sie nur noch die Agentur überzeugen, dass die Abweichungen so bald nicht mehr vorkommen Sehr glücklich

Hier kann man natürlich viel über sowas meckern, aber irgendeine Grenze muss es nunmal geben, schließlich heisst es Arbeitslosengeld und nicht Teilzeitbeschäftigtenergänzungszahlung Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KliKlaKlawitter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Um wieder sachlich zu werden, man könnte versuchen hier mit § 119 Abs. 3 SGB 3 zu argumentieren

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html

Gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt.


Ja, dieser Paragraph ist natürlich im Widerspruchsschreiben erwähnt worden! Mit den Augen rollen
Was auch nicht für die betroffene Agentur spricht ist, dass bereits ab der ersten Woche, wo genau die 15 Wochenarbeitsstunden erreicht wurden das Geld gestrichen wurde. Ohne Nachfrage, ohne Benachrichtigung, einfach "peng" ! Da scheint der Sachbearbeiter den o.g. Paragraphen nicht zu kennen oder zu hoffen, dass die Frau keine Eigenrecherchen vornimmtt! Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.