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Harter Konkurenzkampf...

 
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Martin Heisig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 21:13    Titel: Harter Konkurenzkampf... Antworten mit Zitat

Hallo,

mich interessiert die spannende Frage, inwiefern sich eine Werbekampagne auf die Konkurenz beziehen darf. Beispiel:

Der Slogan einer Werbekampagne von Firma A lautet:

Unser Produkt ist besser als Produkt von Firma B

- > Darf man das duchziehen? Und dürfte man sonst/auch konkrete Vergleiche ziehen (z.B. billiger, schmeckt besser, bessere Qualität)

Ja, nun bin ich sehr gespannt auf eure Antworten!!!
Martin
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
- > Darf man das duchziehen? Und dürfte man sonst/auch konkrete Vergleiche ziehen (z.B. billiger, schmeckt besser, bessere Qualität)


Das kommt immer auf den Einzelfall an. Vergleichende Werbung ist insofern nur erlaubt, wenn sich nicht über § 6 II UWG ein Ausschluss ergibt. Ohne jetzt konkreter werden zu wollen, wäre eine Werbung: "Unser Produkt schmeckt besser als das von B" unlauter i.S.d. § 6 II Nr. 2 UWG, weil sich der Vergleich nicht auf objektiv nachprüfbare Eigenschaften stützt. Allerdings wäre hier noch die Unerheblichkeitsschwelle des § 3 UWG zu beachten.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Martin Heisig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 19:43    Titel: ...mit objektiven, vergleichbaren Eigenschaften? Antworten mit Zitat

Aha! Danke für die Antwort!

Dürfte man also offensichtliche Unterschiede zum Vergleich benutzen?

Zum Beispiel: Die Würstchen von Würstchenverkäufer A sind klein und dick. (Das ist offensichtlich aber auch Absicht von A). Nun stellt sich Würstchenverkäufer B daneben mit einem Plakat:

""Meine Würstchen - lecker, saftig und nicht so klein als die von A"

Geht das?

Martin
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.10.06, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
""Meine Würstchen - lecker, saftig und nicht so klein als die von A"

Geht das?


Wieder ist auf § 6 II UWG abzustellen. Die Eigenschaft, um die es hier geht, ist die Größe und Dicke der Würstchen. Diese ist objektiv nachprüfbar. Also wäre eine solche vergleichende Werbung zulässig. Zulässig wäre aber auch, wenn A im Gegenzug ein Schild hinhängt:
"Meine Würstchen mögen kleiner als die von B sein, dafür sind sie aber viel dicker und auch superlecker."

Bei vergleichender Werbung muss man aber immer im Hinterkopf behalten, dass die Werbung nicht die Ware des Konkurrenten herabsetzt oder verunglimpft. Also wenn B werben würde mit: "Die Würstchen von A sind dicker, weil sie fettiger sind. Darum kauft lieber meine dünnen Würstchen.", dann könnte das schon unlauter sein.

Grüße
KurzDa
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Martin Heisig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 17:38    Titel: :D Antworten mit Zitat

Sehr glücklich ok, gut! Lieben Dank für die Erkärung KurzDa!!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 11:49    Titel: Re: ...mit objektiven, vergleichbaren Eigenschaften? Antworten mit Zitat

Martin Heisig hat folgendes geschrieben::
""Meine Würstchen - lecker, saftig und nicht so klein als die von A"

Geht das?


Nein, weil ich grundsätzlich nicht bei Leuten kaufe, die mit der deutschen Sprache auf Kriegsfuß stehen. Auf den Arm nehmen *scnr*
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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