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recht.de :: Thema anzeigen - Hilsmittel zum 1. Staatsexamen in Ba-Wü
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Hilsmittel zum 1. Staatsexamen in Ba-Wü

 
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esra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 20:28    Titel: Hilsmittel zum 1. Staatsexamen in Ba-Wü Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

habe mir die neue Hilfsmittelverordnung angeschaut und festgestellt, das nun auch die Ergänzungsbänder zum Schönfelder + Sartorius auch zum Examen " zugelassen " sind...
Eine Frage: Wer soll das denn alles mitschleppen ? Wäre es ein großer Fehler diese nicht mitzunehmen?? Traurig

Hoffe das das jetzt keine allzu blöde Frage war Verlegen

MfG
Esra
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 28.10.06, 20:52    Titel: Re: Hilsmittel zum 1. Staatsexamen in Ba-Wü Antworten mit Zitat

esra hat folgendes geschrieben::
Wer soll das denn alles mitschleppen ?

Ja, das nervt. Mit den Augen rollen

esra hat folgendes geschrieben::
Wäre es ein großer Fehler diese nicht mitzunehmen??

M. E. schon. Was, wenn ein dunkles Gesetz aus der "E-Reihe" eine Rolle spielt? Das Risiko wäre mir zu groß ...
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cL!cK
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Unser Justizprüfungsamt hat sich nun auch etwas tolles einfallen lassen: Böse

Zitat:
Neu: Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen – ab Prüfungstermin I/07 – keine Bemerkungen, keine handschriftlichen Anmerkungen, Randbemerkungen, Verweisungen, Hinweise, Unterstreichungen, Markierungen und auch keine sonstigen Zusätze und Veränderungen enthalten (striktes Kommentierungs- und Anmerkungsverbot).
Erlaubt sind Blätterhilfen („Reiter“ oder „Griffregister“), soweit diese auf einzelne Gesetze als solche (z.B. „BGB“, „StGB“, „VwVfG“) hinweisen. Unzulässig sind Blätterhilfen, die auf einzelne Vorschriften, Vorschriftenketten, Abschnitte, Kapitel usw. hinweisen.


Kennt jemand noch ein anderes BL mit solch einer genialen Vorschrift?
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

in Berlin ist es fast so. Hier besteht nur die Regel, das Unterstreichungen erlaubt sind, solange sie nicht "systematisch" erfolgen. Alles andere (Verweise, Reiter auf §) ist eh verboten. Da nun kaum jd. einschätzen kann, was "systematische" Unterstreichung ist, läßt es jedermann, weil das JPA Berlin gerne genauer kontrolliert.

Btw. diese Regelung verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, da würd ich mir eine klare Ansage wie bei euch schon wünschen. Jedenfalls bereite ich mich mit nackigem Schöni und Satori vor. Schad ja nix noch die Gesetzesnummern auch auswendig zu können ;-)

Mfg vom

showbee
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

cL!cK hat folgendes geschrieben::
Kennt jemand noch ein anderes BL mit solch einer genialen Vorschrift?

Na aber hallo. In Sachsen ist die Jungfräulichkeit zuhause. Man drückt es dort auch knackiger aus:

Hilfsmittelbekanntmachung hat folgendes geschrieben::
IV.

Die Hilfsmittel dürfen keine Bemerkungen, Unterstreichungen, Markierungen oder Beilagen enthalten.

Basta! Mit den Augen rollen
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 13:09    Titel: Re: Hilsmittel zum 1. Staatsexamen in Ba-Wü Antworten mit Zitat

esra hat folgendes geschrieben::
Hallo liebes Forum,

habe mir die neue Hilfsmittelverordnung angeschaut und festgestellt, das nun auch die Ergänzungsbänder zum Schönfelder + Sartorius auch zum Examen " zugelassen " sind...
Eine Frage: Wer soll das denn alles mitschleppen ? Wäre es ein großer Fehler diese nicht mitzunehmen?? Traurig

Hoffe das das jetzt keine allzu blöde Frage war Verlegen

MfG
Esra


im zweiten Examen in Bayern darf man sogar etwa sieben Kommentare mitbringen, darunter den Palandt und einen Kommentar zum BauGB und zum Polizeirecht. Die letzten beiden sind in der Praxis völlig unbrauchbar und daher nur zwecks Sicherung der Lebensgrundlage der Authoren zugelassen.

Pfeil Rollkoffer anschaffen!
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cL!cK
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann stehen wir jedenfalls nicht völlig alleine dar.
Unsere Professoren haben sich, zumindest uns gegenüber, gegen diese neue Regelung ausgesprochen.

Ansonsten sehe ich gerade, dass bei uns in der schriftl. Prüfung - im Gegensatz zu Sachsen - weder der Sartorius II noch die Beck-Texte EuropaR und ArbR zugelassen sind.

Bei uns steht lediglich: Schönfelder + Ergänzungsband, Sartorius I (ohne Ergänzungsband) und Beck'sche Textausgabe: Gesetze des Freistaats Thüringen.
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Peter_Rudolf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte mal die frage: Ist das Baden Württembergische Staatsexamen (1. u./o. 2.) genauso schwer wie das Bayerische?
Oder leichter (Wie ist so der Ruf?), schwerer?

danke!
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage kann wohl nur jemand beantworten, der beide schon geschrieben hat...

Letztlich spielt es keine Rolle, welche Hilfsmittel zugelassen sind und welche nicht und ob man sie vollschreiben darf oder nicht. Wichtig ist doch nur, dass alle Kandidaten die gleichen Voraussetzungen haben.

cL!cK hat folgendes geschrieben::
Bei uns steht lediglich: Schönfelder + Ergänzungsband, Sartorius I (ohne Ergänzungsband) und Beck'sche Textausgabe: Gesetze des Freistaats Thüringen.


Naja, mit dem Schönfelder-Ergänzungsband kann man schon eine Arbeitsrechtsklausur bestreiten. Sartorius II gibts in Bayern nur im entsprechenden Wahlfach. Gibts denn in Thüringen keine Taschenbuchausgabe zum Europarecht?
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cL!cK
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Gibts denn in Thüringen keine Taschenbuchausgabe zum Europarecht?


Natürlich. Ist nur nicht zugelassen. Macht aber auch nix, EG-V usw. ist auch im Sartorius, seh ich gerade. (Hab im EuropR bislang nur mit dem Beck-Text gearbeitet Verlegen)
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

cL!cK hat folgendes geschrieben::
Natürlich. Ist nur nicht zugelassen


Das man in Thüringen Bücher kaufen kann war mir auch klar...
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cL!cK
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 29.10.06, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::

Das man in Thüringen Bücher kaufen kann war mir auch klar...


Da bin ich ja beruhigt Mit den Augen rollen
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