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Verfasst am: 29.11.04, 16:44 Titel: RA als Betreuer? Kosten?
Betreute möchte den Betreuer wechseln und sich einen RA als Betreuer heraussuchen. Es ist kein Vermögen vorhanden, nur monatliches Einkommen und liegt im Selbstbehalt, also auch keine Ersparnisse. Wird das Gericht die Mehrkosten für RA dann trotz allem der Betreuten im gewissen Rahmen auferlegen können? Eine Beteiligung dieser Kosten? Das Thema war schon mal beim jetzigen Betreuer. Da musste das Gericht einsehen, dass die Betreute sich nicht an den Kosten beteiligen muss.
Sie erhofft sich vom RA dann auch kostenlose Rechtsauskünfte usw. Gruss Pit
nach meiner Erfahrung halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das Gericht ohne sehr triftigen Grund einen Betreuerwechsel vornimmt, besonders zu einem Rechtsanwalt.
Der Anwalt kostet richtig viel Geld, das bei Mittellosigkeit vom Gericht bezahlt werden muss, und das ist bei der derzeitigen Haushaltslage unwahrscheinlich.
Es muss schon eine sehr schwierige Betreuung sein, und zwar entweder rechtlich oder von der finanziellen Seite, sonst sehe ich da schwarz.
Ich sehe da auch schwarz mit RA! Vor allem ist's ja so,alle Kosten, die die Betreuung angehen, der Staat verauslagt hat, können zurückgefordert werden (der letzten 10 Jahre). Falls die Betreute mal was erben sollte, noch unter Betreuung steht, ist das Geld weg! RA m.E. nur bei besonderen schwierigen Vermögensverhältnissen, wo rechtlicher Rat erforderlich ist, ansonsten Betreuer mit Ausbildung Sozialpädgagogik, je nach Krankheitsbild, Grus Pit
Verfasst am: 30.11.04, 09:42 Titel: Re: RA als Betreuer? Kosten?
Pit hat folgendes geschrieben::
Betreute möchte den Betreuer wechseln und sich einen RA als Betreuer heraussuchen.
Die Wortwahl läßt vermuten, dass Sie das Wesen einer rechtlichen Betreuung nicht ganz verstanden haben. Man kann nicht einfach mal eben "den Betreuer wechseln" und sich gar einen RA "heraussuchen". Zwar sollen die Wünsche des Betreuten soweit wie möglich berücksichtigt werden. Letztlich bestellt aber das Gericht den Betreuer - wenn es hart auf hart kommt, sogar gegen den Willen des Betroffenen. Das Betreuungsrecht dient nicht dazu, dass der Betroffene "für umme" einen Anwalt seiner Wahl bekommt. Falls wirklich schwierige Rechtsprobleme anstehen, kann der Betreuer (oder auch der Betroffene selbst) auch einen RA beauftragen und dabei, wie jeder andere Bürger auch, ggf. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Danke für die Antwort. Müssen Betreuungskosten irgendwann zurückgezahlt werden, wenn vom Staat verauslagt, falls "Vermögen" z.B. geerbt wurde? Rückgriff der letzten 10 Jahre? Gruss
Verfasst am: 03.12.04, 15:54 Titel: ra als betreuer-kosten
ich kann vor einer betreuung durch einen ra nur warnen.
habe ich gerade in den letzten wochen selbst erlebt.
-ex-frau stand ca. 2 jahre unter betreuung eines betreuers
-hat sich durch einen anwalt aus der betreuung (es floss reichlich geld) herausholen lassen
-führt seit 2 jahren einen unterhaltsprozess gegen mich(sie hat gerade vor dem olg mit pauken und trompeten verloren)-hätte vor dem amtsgericht bereits so laufen müssen(anwältin, richterin und sachverständige haben hier wunderbar zusammengearbeitet)
-führt einen weiteren prozess gegen den betreuer-hat vor dem landgericht verloren-geht nun weiter an das olg
-anwältin soll ,sofern eine weitere betreuung eingerichtet werden muss, bereits als betreuerin feststehen(durch meine ex beauftragt) und angeblich notariell bestätigt worden sein.
ich könnte hierüber ein buch schreiben, aber ich bin nur noch froh, dass ich ab sofort damit nichts mehr zu tun habe-traurig aber wahr.
ist ja alles hochinteressant. Vielleicht sollte eine HP eingerichtet werden" wir gegen die Betreuer....." Betreuergeschädigt? Finds schon ne große Schweinerei, erst Betreuung auferlegen, damit Betreuer ihre Existenz haben und dann die Leute abkassieren wollen. Ist doch auch nur dadurch möglich, Werdegang:
>Hinweis eines Arztes oder Psychiatrie > VormG > Gutachter > zurück an VormG aufgrund Gutachten Einrichtung Betreuung > Betreuungsbehörde Empfehlung > Berufsbetreuer.
Ablehnung eines Verwandten, da Betreuung wegen Krankheitsbild des Betreuten, Stichwort: Schizophrenie, nur durch Berufsbetreuer richtig gewährleistet sein kann, am besten Sozialpädagoge.
DIese Behörden arbeiten doch alle Hand in Hand.
Unser Betreuer hat schon so viel Mist gebaut, der auf keine Kuhhaut geht - durch Untätigkeit Schäden für den Betreuten verursacht
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