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Verfasst am: 31.10.06, 09:36 Titel: Leasingrückgabe, Gutachter zur Beurteilung der "Schäden
Wir haben ein L-Fahrzeug zurückgegeben zu dem uns ein Kostenvoranschlag zur Reparatur in Höhe von 2.500 € vorgelegt wurde. Ein Protokoll wurde von uns nicht unterzeichnet. Zur Klärung der "Schäden" hat VW einen Gutachter der DAT vorgeschlagen.
Meine Fragen sind: Kann man einen solchen Gutachter akzeptieren oder sollte man einen eigenen vorschlagen. Was ist generell zu beachten, werden die Kosten für den Gutachter tatsächlich geteilt? Was ist wenn man mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden ist. Sie wissen wie das mit Gutachten ist, es gibt solche und solche und "Wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing!". Bei so großen Konzernen und Auftraggebern wie VW kann die Unabhängigkeit schon mal leider, oder?
Ich habe vor kurzem gelesen das der Leasinggeber nicht die Reparaturkosten sondern nur den Wertverluste durch die Schäden verlangen darf.
Hab aber keine Quelle dafür. Müsste man bei Google finden
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Ich habe vor kurzem gelesen das der Leasinggeber nicht die Reparaturkosten sondern nur den Wertverluste durch die Schäden verlangen darf.
Hab aber keine Quelle dafür. Müsste man bei Google finden
Klaus
Korrekt.
Hier das Urteil:
"Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. " _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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