Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Leasingrückgabe, Gutachter zur Beurteilung der "Schäden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Leasingrückgabe, Gutachter zur Beurteilung der "Schäden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
1967bhs
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.09.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 09:36    Titel: Leasingrückgabe, Gutachter zur Beurteilung der "Schäden Antworten mit Zitat

Wir haben ein L-Fahrzeug zurückgegeben zu dem uns ein Kostenvoranschlag zur Reparatur in Höhe von 2.500 € vorgelegt wurde. Ein Protokoll wurde von uns nicht unterzeichnet. Zur Klärung der "Schäden" hat VW einen Gutachter der DAT vorgeschlagen.

Meine Fragen sind: Kann man einen solchen Gutachter akzeptieren oder sollte man einen eigenen vorschlagen. Was ist generell zu beachten, werden die Kosten für den Gutachter tatsächlich geteilt? Was ist wenn man mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden ist. Sie wissen wie das mit Gutachten ist, es gibt solche und solche und "Wessen Brot ich ess´, dessen Lied ich sing!". Bei so großen Konzernen und Auftraggebern wie VW kann die Unabhängigkeit schon mal leider, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe vor kurzem gelesen das der Leasinggeber nicht die Reparaturkosten sondern nur den Wertverluste durch die Schäden verlangen darf.

Hab aber keine Quelle dafür. Müsste man bei Google finden

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Ich habe vor kurzem gelesen das der Leasinggeber nicht die Reparaturkosten sondern nur den Wertverluste durch die Schäden verlangen darf.

Hab aber keine Quelle dafür. Müsste man bei Google finden

Klaus


Korrekt.

Hier das Urteil:

"Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. "
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.