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Versicherungsumme in der Hausratversicherung

 
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 12:09    Titel: Versicherungsumme in der Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Beim Durchgehen der Versicherungsbedingungen zu einer Hausratversicherung stellt sich mir die Frage welche Regelungen denn schlussendlich zutreffend sind.
Vielleicht kann mir als interessierten Laien jemand kurz erläutern wie die Zusammenhänge zu sehen sind?

Es wird folgendes vertraglich vereinbart:
Zitat:
§6 Festlegung der Versicherungssumme
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, entsprechend der Anzahl der zu seinem Haushalt gehörenden Wohnräume die sich aus dem Tarif ergebende Mindestversicherungssumme zu vereinbaren.[...]
(2) Bei der Versicherung des ständigen Inhalts von Lauben [...]
[Absatz]
Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungssumme als Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung so anzugeben, dass sie dem Wert der versicherten Sachen entspricht.
[Absatz]
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert der versichertan Sachen (Unterversicherung), so wird der Schaden nur teilweise ersetzt, (...)


Hier stellt sich mir die entscheidende Frage ob die beiden letzten zitierten Sätze sich nur auf (2) beziehen, oder auf das ganze Regelwerk?

Ferner kann ich ersehen dass im VVG § 51gesetzlich geregelt ist, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden muss. (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg/__51.html)
Hier stellt sich wiederum die Frage welche der Regelungen (vertragliche oder gesetzliche) Vorrang hat.

Es sei angenommen dem Versicherungsnehmer geht es nicht um seine Laube, sondern um seine Wohnung, und die durch die Raumanzahl vorgegebene Mindestversicherungssumme übersteigt bei weitem den Wert der Haushaltsgegenstände.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 12:21    Titel: Re: Versicherungsumme in der Hausratversicherung Antworten mit Zitat

RogerR hat folgendes geschrieben::
Beim Durchgehen der Versicherungsbedingungen zu einer Hausratversicherung stellt sich mir die Frage welche Regelungen denn schlussendlich zutreffend sind.
Vielleicht kann mir als interessierten Laien jemand kurz erläutern wie die Zusammenhänge zu sehen sind?

Es wird folgendes vertraglich vereinbart:
Zitat:
§6 Festlegung der Versicherungssumme
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, entsprechend der Anzahl der zu seinem Haushalt gehörenden Wohnräume die sich aus dem Tarif ergebende Mindestversicherungssumme zu vereinbaren.[...]
(2) Bei der Versicherung des ständigen Inhalts von Lauben [...]
[Absatz]
Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungssumme als Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung so anzugeben, dass sie dem Wert der versicherten Sachen entspricht.
[Absatz]
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert der versichertan Sachen (Unterversicherung), so wird der Schaden nur teilweise ersetzt, (...)


Hier stellt sich mir die entscheidende Frage ob die beiden letzten zitierten Sätze sich nur auf (2) beziehen, oder auf das ganze Regelwerk?

Ferner kann ich ersehen dass im VVG § 51gesetzlich geregelt ist, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden muss. (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg/__51.html)
Hier stellt sich wiederum die Frage welche der Regelungen (vertragliche oder gesetzliche) Vorrang hat.

Es sei angenommen dem Versicherungsnehmer geht es nicht um seine Laube, sondern um seine Wohnung, und die durch die Raumanzahl vorgegebene Mindestversicherungssumme übersteigt bei weitem den Wert der Haushaltsgegenstände.


Zitat:
Hier stellt sich mir die entscheidende Frage ob die beiden letzten zitierten Sätze sich nur auf (2) beziehen, oder auf das ganze Regelwerk?

Auf das ganze Regelwerk...


Zitat:
Ferner kann ich ersehen dass im VVG § 51gesetzlich geregelt ist, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden muss. (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg/__51.html)
Hier stellt sich wiederum die Frage welche der Regelungen (vertragliche oder gesetzliche) Vorrang hat.

Muss nicht angepasst werden, aber beide Parteien haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, diese Anpassung verlangen zu können...

Zitat:
Es sei angenommen dem Versicherungsnehmer geht es nicht um seine Laube, sondern um seine Wohnung, und die durch die Raumanzahl vorgegebene Mindestversicherungssumme übersteigt bei weitem den Wert der Haushaltsgegenstände.

Ich denke Sie verwechseln die Mindestversicherungssumme mit dem Unterversicherungsverzicht-Klausel...
Eine Mindestversicherungssumme ist seeehr gering angesetzt...

Dann kann man also eine herabgesetzte Versicherungssumme vereinbaren.
Der Schaden kann ja eh nicht höher sein... man hat also nichts zu verlieren.
_________________
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die VSu an der Anzahl der Räume festzumachen halte ich für noch problematischer als die übliche Regelung nach qm-Pauschalen.

Wenn Sie die VSu ermitteln wollen, so rate ich zur "Inventur des Privatmanns": Setzen Sie sich hin, und schreiben Sie einmal auf, was Sie in jedem einzelnen Raum haben (Schränke, Inhalt, Deko, Lampen, von der Socke bis zur Dose Bohnen und von Schmuck bis Koffer, etc. - haben Sie bei Einzug renoviert? Dann die Kosten für einen Fachbetrieb ansetzen! - haben Sie Sachen im Keller, in Garagen oder Gartenhäusern etc.? Nicht vergessen!)
Und dann schauen Sie einmal, was Sie heute für all das ausgeben müssten, wenn Sie es heute neu kaufen müssten. Die Ausrede "die Sachen sind alt und ich kaufe sie mir eh nicht mehr.. gilt nicht!
Haben Sie dann einen Wert sollten Sie 10-15% aufschlagen für all das, was Sie noch vergessen haben. Dann sollte die VSu annähernd richtig sein.
Und jetzt wette ich: Die ermittelte Summe liegt in jedem Fall deutlich über der VSu-Pauschale bei Ermittlung nach Anzahl der Räume oder qm.
_________________
MfG,
Duisburger

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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Danke für die hilfreichen Antworten.
Wenn ich es richtig sehe ist der Unterversicherungsverzicht entscheident, und nicht ob die Versicherungssumme im Schadensfall überschritten würde.

Ich hatte überlegt: wenn die Mindestversicherungssummen an durchschnittlich ausgestatteten Haushalten orientiert sind, dann ist diese bei einem sparsam ausgestatteten Haushalt zu hoch.
Jetzt scheint es mir eher so zu sein:
Die Mindestversicherungssumme ist durchschnittlich zu niedrig angesetzt, aber auf eine Reduzierung des Schadenersatzes verzichtet der Versicherer, wenn man seinen Vorgeben folgt.

Nach Duisbergers Ratschlag kann man ja bei Gelegenheit mal durch seine Räume gehen. Dass man sich auf den ersten Blick gern nach unten verschätzt kenne ich aus einem Reisegepäckfall, wo am Ende ca. das 3-fache als im ersten Moment geschätzt zusammenkam, und auch ersetzt wurde. Jede Unterhose zählt Winken

Noch eine Frage: Verlangen Versicherer im Schadensfalle solch eine Aufstellung, oder reicht es zu sagen: Stereoanlage ca. X, Kühlschrank ca. Y, Plattensammlung ca. Z Euro?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt mittlerweile auch schon Hausratversicheurngspolicen ohne Versicherungssumme.
Für die Ermittlung des Beitrages wird die Wohngegend und die Quadratmetergrösse der Wohnung herangezogen.
Damit stellt sich dieses leidige (und im Zweifel teure) Problem der Über- oder Unterversicherung gar nicht.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

RogerR hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Danke für die hilfreichen Antworten.
Wenn ich es richtig sehe ist der Unterversicherungsverzicht entscheident, und nicht ob die Versicherungssumme im Schadensfall überschritten würde.


Aber bitte beachten: Die VSu ist die max. Entschädigungsgrenze! Im Fall des Totalschadens kann damit sehr wohl für den Versicherten ein erheblicher Nachteil entstehen!

RogerR hat folgendes geschrieben::

Ich hatte überlegt: wenn die Mindestversicherungssummen an durchschnittlich ausgestatteten Haushalten orientiert sind, dann ist diese bei einem sparsam ausgestatteten Haushalt zu hoch.


Ich habe in meiner langen beruflichen Laufbahn noch nie den durchschnittliche eingerichteten Haushalt gesehen. In unzählichen Sachverständigenverfahren hat die pauschale VSu/qm noch nie gereicht - unabhängig, ob "Hartz-IV- oder Vorstandsvorsitzenden-Haushalt.

RogerR hat folgendes geschrieben::

Jetzt scheint es mir eher so zu sein:
Die Mindestversicherungssumme ist durchschnittlich zu niedrig angesetzt, aber auf eine Reduzierung des Schadenersatzes verzichtet der Versicherer, wenn man seinen Vorgeben folgt.


Das nennt sich Unverversicherungsverzichts-Klausel - gilt aber nur für Teilschäden. Im Totalschaden gilt das, was ich oben schon erwähnte: Die VSu ist die max. Entschädigung.

RogerR hat folgendes geschrieben::

Nach Duisbergers Ratschlag kann man ja bei Gelegenheit mal durch seine Räume gehen. Dass man sich auf den ersten Blick gern nach unten verschätzt kenne ich aus einem Reisegepäckfall, wo am Ende ca. das 3-fache als im ersten Moment geschätzt zusammenkam, und auch ersetzt wurde. Jede Unterhose zählt Winken


So erlebe ich das tagtäglich bei der Schadenhöhenermittlung und Überprüfung der VSu.


RogerR hat folgendes geschrieben::

Noch eine Frage: Verlangen Versicherer im Schadensfalle solch eine Aufstellung, oder reicht es zu sagen: Stereoanlage ca. X, Kühlschrank ca. Y, Plattensammlung ca. Z Euro?


Das hängt (erfahrungsgemäß) von der voraussichtlichen Schadenhöhe (auch im Verhältnis zur VSu) ab. Wie sagte einmal ein Richter in der Urteilsbegründung: "Wer hohe Ansprüche stellt muß auch hohen Anforderungen an den Nachweis genügen". Das sagt wohl alles
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird immer schwieriger, die Bedingungen verschiedener Versicherer zu vergleichen. Derzeit gilt für den Unterversicherungsverzicht i.d.R. eine Versicherungssumme von € 600 pro Quadratmeter Wohnfläche.

Immer mehr Versicherer bieten Komplettpakete mit eigenem Bedingungswerk an, wonach sich die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung nach den Quadratmetern Wohnfläche bemißt und die einzuschließende Hausrat-Versicherungsssumme z.B. pauschal € 250.000 beträgt - im Totalschadenfall, klar. Für Nicht-Eigentümer gibt es analoge Versicherungen "Wohnungsversicherung" z.B.

Versicherungsnehmer werden nicht umhin können, ihren Versicherungsschutz in Abständen regelmäßig zu überprüfen und ggf. die Versicherungssumme anzupassen. Darüber hinaus sind in der Sachversicherung die Bedingungen bei vielen Versicherern für den Versicherungsnehmer günstiger geworden.

Eine Bestandsaufnahme - auf drei Quadratmetern im Wohnzimmer ist vielleicht die Summe von 600 Euro pro Quadratmeter wegen der Unterhaltungselektronik überschritten, im Flur befindet sich nahezu nichts - ist jedem Versicherungsnehmer zu empfehlen. Und darüber hinaus das Sammeln von Rechnungen und Fotos.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Cassidy hat folgendes geschrieben::
... im Flur befindet sich nahezu nichts...


Wie im Flur befindet sich nahezu nichts????

Von der einfachen Garderobe für 50 EUR bis zur Maßanfertigung für einige x-tausend EUR gibt es alles, unabhängig davon: Was hängt alles an der Garderobe an Jacken und Mänteln, Hüten, Mützen etc.? Dazu kommen Bilder, Teppiche/Läufer, Lampen, Schubladenschrank, Sideboard, Schlüsselkasten samt Inhalt, Schuhschrank samt Inhalt, Schirmständer mit Inhalt usw....


Da kommt ein Tausender zum anderen. Idee
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 01.11.06, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger,

genau deswegen ist jedem Versicherungsnehmer eine Bestandsaufnahme anzuraten. Es geht um die € 600 pro Quadratmeter.

Im übrigen: was sich i.d.R. in einem Flur befindet, ist mir durchaus bekannt. Gesprochen wird hier von einer durchschnittlichen Wohnungseinrichtung und nicht von einem Schloß, bei dessen Einrichtung die € 600 nicht ausreichen dürften.
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