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Ausfallvergütung nach Verkehrsunfall

 
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ad89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 22:38    Titel: Ausfallvergütung nach Verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Hi,
ich hab dieses Forum hier von einem Bekannten empfohlen bekommen, und hoffe, dass hier zumindest ansatzweise geholfen werden kann Winken

Zum Fall:

Am 06.10. hat Person A (Leichtkraftrad) einen Verkehrsunfall mit Person B (Lieferwagen) gehabt, wobei Person B der Person A die Vorfahrt genommen hat.
--> Person B nimmt Schuld auf sich, das Leichtkraftrad befindet sich noch in Reparatur (Schaden 2300€, ist aber irrelevant:).

    Hat Person A Anspruch auf eine Ausfallentschädigung von der Versicherung der Person B?
    Bzw. gibt es einen Pauschalpreis pro Tag, an dem das LKR nicht genutzt werden kann? Mir wurde von einem Bekannten (hatte einen Tag darauf einen Unfall, Zahl kommt von seiner Versicherung) der Betrag von 15€/Tag genannt. Kann ich mich daran orientieren?


Ich wusste nicht wirklich, ob ich dieses Topic ins Schadens- u. Produkthaftungsrecht, ins Verkehrsrecht oder ins Versicherungsrecht stellen soll, da es ja von allem einen Teil beinhaltet. Daher bitte ich um Milde, falls ich es ins falsche Subforum gestellt habe;)
[list]Kann Person A auch Schäden an der Schutzkleidung geltend machen? In diesem Falle wären es leicht zerfetzte Handschuhe und eine kaum abgeriebene Motorradjacke.

Vielen Dank für jede Antwort.

Andi
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Betrag von 15 Euro als Nutzungsausfall liegt man sicher nicht weit daneben. Das kann man so geltend machen.

Auch die sonstigen Sachschäden (hier: Schaden an Handschuhen und Jacke) gehören zum ersatzpflichtigen Schaden. Könnte im Einzelfall schwierig werden, bei der "leicht abgeriebenen" Jacke die Schadenhöhe zu ermitteln. Wenn man hier so ca. 10 bis 30 % des Neuwertes ansetzt, müsste es so einigermaßen passen. (es sit sehr schwierig, hier genauere Angaben zu machen. Die Schadenhöhe hängt halt davon ab, wie stark die Beschädigung ist. Der Schadenersatz ist in jedem Fall auf den "Zeitwert" begrenzt Und den Zeitwert einer Motorradjacke zu ermitteln, ist auch nicht ganz trivial)

Und nicht zu vergessen: der Geschädigte hat auch Anspruch auf die "Kostenpauschale". Hier kann man 15 bis 20 Euro ansetzen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ad89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, vielen Dank Winken

ganz nettes Forum.. hier werd ich öfter mal vorbeischaun.

Mfg
Andi
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