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Verfasst am: 01.12.04, 15:48 Titel: Identifizierungsplichten nach dem Geldwäschegesetz
Hallo!
Mal ne Frage: Wenn ein Anwalt für seinen Mandanten in einem Prozess einen Geldbetrag erstreitet, der über 15.000 € liegt und der Gegner bezahlt den Betrag direkt an den Anwalt, der es dann seinem Mandanten auszahlt, ist das dann ein Fall, bei dem der Anwalt seinen Mandanten nach dem Geldwäschegesetz identifizieren muss? Beziehungsweise muss der Anwalt dann - wen er den Betrag an seinen Mandanten weitergibt, den Mandanten gegenüber der Bank identifizieren??
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