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Vermietung in Deutschland von Ausländern

 
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lamyjl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 31.10.06, 21:24    Titel: Vermietung in Deutschland von Ausländern Antworten mit Zitat

A ist wohnhaft in EU Ausland (z.B. Frankreich)
Er ist nur in dem Land, wo er wohnt, steuerlich veranlagt.
Er möchte eine Wohnung in Deutschland kaufen, und diese vermieten.
Sind die Mieteinnahmen in Deutschland steuerpflichtig oder nur in seinem Wohnland oder in beiden?
Wie kann A eine Doppelbesteuerung vermeinden?

Danke im Voraus


Zuletzt bearbeitet von lamyjl am 01.11.06, 19:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Vermietungseinkünfte sind in Deutschland zu versteuern, das steht in Art 3 DBA Frankreich.

In D ist dieser Mensch beschränkt steuerpflichtig, und das dann auch nur mit den Vermietungseinkünften, das steht in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

In Frankreich dürften diese Einkünfte aber nach Art 20 DBA Frankreich dem Progressionsvorbehalt unterliegen, falls es so etwas im französischen Steuerrecht gibt, da kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß

der Petz
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lamyjl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön für die Antwort
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