Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 31.10.06, 23:12 Titel: Privater Haftungsausschluss in einer G m b H?
Angenommen man regelt keine Nachschusspfl. in dem GmbH Vertrag und die Einlage geht während der Zeit ordnungsgemäß verloren (z.B. durch Programmierarbeiten von Fremdfirmen die die Stammeinlage mindern), so dass zum Beispiel nur noch 1/10 der Stammeinlage vorhanden ist und dann kommt eine ungewöhnlich hohe Belastung die nicht mehr durch die 1/10 zu erbringen ist und es muss somit Insolvenz angemeldet werden... haftet der Geschäftsführer dann trotzdem privat mit mindestens 25000 oder ist nach 2500 nichts mehr zu holen und der Geschäftsführer mithin privat gesehen aus dem Schneider?
Voraussetzung natürlich die Stammeinlage wurde nachweisbar ordnungsgemäß verbraucht und man meldet sofort im Fall der Fälle Insolvenz an. Es geht hier nicht darum jemanden abzuziehen, sonder eine absolute private Sicherheit zu haben, falls mal etwas schief geht. Das selbstverständlich keine Ware bestellt wird, die dann nicht bezahlt werden kann ist hier nicht der springende Punkt, es geht eher um ein vorhersehbares Risiko, welches eintreten kann und durch das riesige Kosten entstehen... (finanzielles Disaster durch falsches Vorgehen im unbekannten Marktsegment, wo sozusagen noch viele Rechtsfragen offen sind und letztendlich gerichtlich nachteilig für die G m b H entschieden werden könnte)
Etliche Rechten und Pflichten sind mir soweit bekannt, leider finde ich nirgendswo eine Antwort auf diese spezielle Frage. Das die G m b H nicht mehr i.g. sein darf ist auch klar.
Wenn die 25000 komplett einbezahlt wurden und nun eine höhere Forderung kommt als Geld da ist was das.
Anders wenn eine unkomplette Sachgründung erfolgte. Kredite an die Inhaber vorherzurück bezahöt wurden oder vor Enstehen der Forderung bekannt was das eh kein Geld da ist. Des weiteren bei Forderungen der Krankenkassen oder des Finanzamts.
Und bei Betrug - dann haftet auch der Gesellschafter bzw. Geschäftführer
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.