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Verfasst am: 02.11.06, 10:54 Titel: Zugang einer Nachricht: Beanchrichtigung ist kein Beweis?!
Hallo zusammen. Wenn ich Email-Einschreiben schicke und der Empfänger die Nachricht liest, bekomme ich eine Benachrichtigung. In einem Thread über ein anderes Thema wurde geschrieben, dass diese Benachrichtigung den Zugang nicht beweist. Kann jemand erklären, warum? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 02.11.06, 19:19 Titel: Re: Zugang einer Nachricht: Beanchrichtigung ist kein Beweis
I-user hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen. Wenn ich Email-Einschreiben schicke und der Empfänger die Nachricht liest, bekomme ich eine Benachrichtigung. In einem Thread über ein anderes Thema wurde geschrieben, dass diese Benachrichtigung den Zugang nicht beweist. Kann jemand erklären, warum?
Was ist denn ein "E-Mail Einschreiben" Deiner Meinung nach? Meinst Du damit die Mail per Priorität zu versenden oder weil Du eine Lesebestätigung anforderst?
Im groben :
Es gibt einmal eine Lesebestätigung.
Diese fordert den "Empfänger den Empfang" zu bestätigen oder eben nicht.
Ich kann eine Lesebestätigung, bzw. um genau zu sein den Versand einer solchen, genauso ja auch ablehnen.
Es gibt diverse Empfangsbestätigungen, die nicht von z.B. allen Clients unterstützt werden (Z.B. Exchange Server bieten auch beides an.). Einmal die Empfangsbestätigung an sich und einmal die rudimentäre des Server (250), sofern über SMTP versendet, die aber auch nur aussagt das der Server die Mail emfangen hat. Noch gibt es keine Garantie auf Zustellung zum Postfach (weil z.B. voll). Dann käme aber entsprechende Fehlermeldung mit Report seitens dieses Servers. Spätesten halt nach 4 Tagen da das SMTP Protokoll diese bis zu 4 Tagen aufbewahrt und die Zustellung versucht.
Hallo Dortmund ,
Email-Einschreiben ist nicht Lesebestätigung. Dem Empfänger kommt zuerst die Mitteilung, dass eine Nachricht von... zur Abholung bereit ist. Wenn er sie abholt (nur so kann er sie lesen), bekommt der Absender automatisch die Bestätigung, dass die Email vom Empfänger abgeholt wurde. Um abzuholen, muss der Empfänger einen Link in der Mitteilung anklicken und die in der Mitteilung genannte Nummer in ein Feld eingeben. Also m.E. hat der Absender dann die Bestätigung des Zugangs. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Bsp. -> http://www.email-einschreiben.de/produktinfo.htm
Bieten aber auch alle grösseren Serviceprovider wie z.B. web.de an.
Das ändert allerdings im Endeffekt nichts daran das es eine Empfangsbestätigung bleibt, es ist keine Lesebestätigung. Wobei dann in dem Fall z.B. noch Probleme auftauchen köönnten bzgl. Vorwürfe im Bereich der Sicherheit oder z.B. des sharings. Das sind ja recht simple Dienste und keine anerkannten Zertifikatsdienste.
Ja, ich habe diese Möglichkeit bei web.de. Empfangbestätigung ist wichtig. Wenn der Empfänger meine Email nicht liest, spielt das keine Rolle. Die Email ist dann zugegangen und der Empfänger kann von ihr Kenntnis erlangen. Tut er das nicht, ist er selber schuld. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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