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Verfasst am: 02.11.06, 14:14 Titel: Gebühren für Nachforschungsauftrag bei Überweisungen?
Herr Otto Normal überweist (Inlandsüberweisung, 2 verschiedene Banken, Kontodeckung vorhanden) per Online Banking einen Geldbetrag an seinen Händler. Seine Hausbank bucht den Betrag bei Onlineüberweisungen, wie üblich, sofort von seinem Konto ab!
Nach 3 Tagen bestätigt ihm der Händler, dass noch kein Geldeingang vorliegt.
Auf Anfrage bei seiner Hausbank wird Herrn Otto Normal angeboten, eine Überweisungsnachforschung zu starten. Erst auf Nachfrage bekommt er die Auskunft, dass die Kosten dafür zwischen 10€ und 25€ betragen, je nach Empfängerbank.
Darf die Bank ihm überhaupt die Kosten für diese Nachforschung in Rechnung stellen, obwohl das Geld ja sofort von seinem Konto abgebucht wurde?
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.11.06, 21:48 Titel:
schonmal die kontonummer u. BLZ auf dem kontoauszug überprüft?
bei einer überweisung von der einen zur anderen bak kann es manchmal bis zu einer woche dauern bis das geld dem empfängerkonto gutgeschrieben ist. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
die (Absender-)Bank schuldet (verschuldensunabhängig) die Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb 3er Werktage.
Erfüllt sie diese gesetzliche Pflicht nicht, so darf sie (und wird sie) keine Gebühren für den notwendigen Nachforschungsantrag nehmen).
Ist die Überweisung aber ordnungsgemäß erfüllt (z.B. weil der Kunde die falsche Bankverbindung angegeben hat), so darf sie für die Nachforschung auch angemessene Gebühren nach Preisverzeichnis nehmen.
@ Karsten11
Vielen Dank, das bringt doch schonmal ein wenig Licht ins Dunkel, lässt aber gleich wieder eine neue Frage entstehen.
Darf diese Gebühr für die Nachforschung bereits sofort bei Erteilung des Nachforschungsauftrages abgebucht werden, oder erst, wenn sich herausstellt, dass die Schuld beim Kundem liegt?
Um bei dem Beispiel zu bleiben...Herrn Otto Normal wurde mitgeteilt, er könne sich die Gebühr, für den Fall, dass es nicht sein Verschulden war, ja von der Empfängerbank zurück erstatten lassen. Die genaue Höhe der Gebühr konnte ihm von seiner Hausbank nichtmal mitgeteilt werden...
Persönlich finde ich diesen ganzen Ablauf (für ein Geldinstitut) ziemlich schlampig und unprofessionell, aber gehen wir einfach einmal davon aus, dass es so passiert, bzw dass er so "beraten" wurde.
Anmeldungsdatum: 09.06.2006 Beiträge: 40 Wohnort: Tostedt-Land bei Hamburg
Verfasst am: 07.11.06, 08:57 Titel: die meisten Nachfragen sind tatsächlich Kundenverschulden
Ich habe in der Vergangenheit gesehen, was alles schief laufen kann beim überweisen. Die meisten Fehler geschehen beim Einscannen von ausgefüllten Überweisungsformularen. In diesem Beispiel geht es aber um Online-banking. Dabei tauchen i.d.R. folgende Fehler auf:
Betrag: die Bank führt nur den Betrag aus, den der Kunde tatsächlich in Auftrag gegeben hat, es sei denn das Konto ist nicht gedeckt. Vorsicht: das Komma ist im deutschen Trennung zwischen Komma und Cent, und im englischen Trenner der tausender. Deshalb immer noch mal den Betrag auf der Bestätigungsmaske einsehen.
BLZ: es gibt derzeit nur 4.144 gültige BLZ in Deutschland, aber etwa 8 Mio. Möglichkeiten. Alle Online-banking-programme, die ich kenne, weisen eine ungültige BLZ ab. Der einzige mögliche Fehler ist, dass die falsch eingegebene BLZ zu einer anderen Bank hinführt. Das ist selten aber möglich.
Kontonummer: die meisten Banken haben in der Kontonummer eine Prüfziffer, so dass sich beim Eintippen einer falschen Kontonummer zu 90% eine rechnerisch falsche Kontonummer ergibt. Einige Online-banking-programme weisen solche Eingaben ab, andere führen trotzdem aus. Dann muss empfangende Bank den Begünstigten suchen, das führt zu Verzögerungen. Viele Banken weisen solche Zahlungen aber generell meist ab.
Begünstigter: der in der Überweisung genannte muss eigentlich (einer der) Kontoinhaber sein. Schreibfehler sind natürlich erlaubt. Die Banken müssen aber eine sogenannte Kontenanrufprüfung machen (meist bei größeren Beträgen) und den Überweiosungsempfänger mit dem Kontoinhaber abgleichen. Bei Abweichungen schicken einige Banken das Geld zurück.
Da die Erfahrungen zeigen, dass der Fehler meist einer der genannten ist (insbesondere beim Online-Banking), erheben die Banken meist im voraus solche Nachfrage-Gebühren.
Otto Normal könnte zunächst einmal schauen, ob in seinem Online-Auftrag tatsächlich die Kontonummer und die BLZ dieselben sind wie auf der Rechnung. Wenn ihm der Rechnungssteller eine falsche Kombination gegeben hat, so kann man dies unter http://www.pruefziffer.de/banktest.php4 überprüfen. Wenn das Ergebnis ein rechnerisch richtiges ist, so ist noch die letzte Möglichkeit, dass der Name des Überweisungsempfängers nicht Kontoinhaber ist. Wenn alle diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dann könnte tatsächlich ein Bankfehler vorliegen, und wenn sich dies herausstellt, kann Otto-Normal die gebühr zurück verlangen. _________________ Jens Oelgardt
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Nur weil ich eine Meinung habe, heißt es nicht, dass diese Gesetz ist.
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