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Ich würde sagen: Rechtsunwirksamkeit der Verfassung.
Art. 146 dürfte nur zum Zuge kommen, wenn man die Bundesrepublik Deutschland für abgesetzt erklärt. Sei dieses durch einen Putsch, der geglückt ist oder das Ausrufen der Vereinigten Staaten von Europa.
Solange unsere Politiker und ihre Parteien ihre Vorteile aus der tlw. unsinnigen Auslegung des GG ziehen können, besteht kein Anlass eine Verfassung einzuführen. Dann nämlich würde das Volk mitdiskutieren und einige der Fehlentwicklungen innerhalb der Politik und der Justiz ändern und festschreiben wollen. Leben wir weiterhin den 2-Parteienstaat und genügen wir uns mit dem Grund-Gesetz. Wenn nicht einmal die Juristen dieses Landes, all die RECHTS- und STAATS-Anwälte und die Richter auf eine Klärung pochen, welche Macht soll dann das Volk haben? Keine!
Keine Macht geht vom Volke aus. Daher haben wir auch keine "Demokratie".
Zu einer Demokratie gehört ein Volk, das den Staat als Gemeinschaft begreift, und dazu gehören Politiker und Beamte, die sich als Diener des Volkes verstehen und dementsprechend handeln. Keine der Bedingungen ist erfüllt. Das GG besteht aus inhaltsleeren Worten, die von denen missbraucht werden, die die Macht haben. Dabei soll es bleiben....
Art. 146 GG bestimmte vor der Wiedervereinigung, dass das Grundgesetz so lange gilt, bis das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung sich eine Verfassung gegeben hat.
Nach der Wiedervereinigung wurde von der herrschenden Klasse der Text des Artikels geändert. Nun ist nur noch bestimmt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, ab dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Das heißt, war die Regieung, der Bundestag noch kurz nach der Wiedervereinigung durch Artikel 146 verpflichtet, das deutsche Volk über eine Verfassung abstimmen zu lassen, haben die Parteien als herrschende Klasse diese Verpflichtung durch die Änderung des Artikel 146 entsorgt.
So lange, wie das deutsche Volk also sich keine eigene VErfassung gibt, gilt das Grundgesetz. Nun kann jeder Bürger das deutsche Volk zur Abstimmung über eine Verfassung aufrufen. Ob es Sinn macht? Einen Rechtsanspruch gegen den Staat auf Betreibung einer Abstimmung des Volkes über eine neue Verfassung gibt es jedenfalls nicht (mehr).
Und da dem eben so ist, gilt "business as usual": Die Parteien beherrschen den Staat, und das Volk kann nur zuschauen und muss das hinnehmen, was ihm so geboten wird.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.11.06, 23:29 Titel:
QM290 hat folgendes geschrieben::
Einen Rechtsanspruch gegen den Staat auf Betreibung einer Abstimmung des Volkes über eine neue Verfassung gibt es jedenfalls nicht (mehr).
Was für ein Blafasel! Dem Volk ist es doch unbenommen, sich bei den nächsten Wahlen eine Partei zu wählen, die eine neue Verfassung einbringen will.
QM290 hat folgendes geschrieben::
Die Parteien beherrschen den Staat, und das Volk kann nur zuschauen und muss das hinnehmen, was ihm so geboten wird.
Ja, und die Wahlen passieren von alleine, weil ja nie einer hingeht - oder wie oder was? Mir geht dieses Gejammer von Einzelpersonen, die nicht hinnehmen können, daß die Mehrheit nun mal anderer Meinung ist, gehörig auf den Senkel. Für Sie ist Demokratie wohl nur dann gut, wenn alles nach Ihrem Geschmack geht oder wie? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.11.06, 12:28 Titel:
QM290 hat folgendes geschrieben::
Vorgestellt wurde von mir nur die gegebene Sachlage, mehr nicht.
Vorgestellt wurde Ihre (zweifelhafte) Interpretation der Sachlage, mehr nicht. Wer seine eigene Meinung zu einer unumstößlichen Tatsache erklärt, ist weder diskussionsfähig noch wird er im Leben damit wirklich Glück haben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Cool, ich wußte gar nicht, dass (Wortsperre: Name) im FDR schon die Ehre einer Wortsperre hat...
@Ronny: Ja, gewisse Parallelen sind nicht zu leugnen... _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Beinhaltet er nun die Rechtsunwirksamkeit unserer
Verfassung
Angenommen, dies träfe zu. Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
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