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Artikel 146
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baba wolf
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 02.11.06, 21:57    Titel: Artikel 146 Antworten mit Zitat

Hallo

Hatte schon öfters Gespräche ueber diesen Artikel

Beinhaltet er nun die Rechtsunwirksamkeit unserer

Verfassung oder die Unmuendigkeit der Buerger.

Ich möchte hier nicht ins Schwafeln kommen....

Aber :Wann ist denn dieser Termin nun???Nie???

Gruss Baba Frage
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.06, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen: Rechtsunwirksamkeit der Verfassung.

Art. 146 dürfte nur zum Zuge kommen, wenn man die Bundesrepublik Deutschland für abgesetzt erklärt. Sei dieses durch einen Putsch, der geglückt ist oder das Ausrufen der Vereinigten Staaten von Europa.
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Werner May
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Solange unsere Politiker und ihre Parteien ihre Vorteile aus der tlw. unsinnigen Auslegung des GG ziehen können, besteht kein Anlass eine Verfassung einzuführen. Dann nämlich würde das Volk mitdiskutieren und einige der Fehlentwicklungen innerhalb der Politik und der Justiz ändern und festschreiben wollen. Leben wir weiterhin den 2-Parteienstaat und genügen wir uns mit dem Grund-Gesetz. Wenn nicht einmal die Juristen dieses Landes, all die RECHTS- und STAATS-Anwälte und die Richter auf eine Klärung pochen, welche Macht soll dann das Volk haben? Keine!
Keine Macht geht vom Volke aus. Daher haben wir auch keine "Demokratie".
Zu einer Demokratie gehört ein Volk, das den Staat als Gemeinschaft begreift, und dazu gehören Politiker und Beamte, die sich als Diener des Volkes verstehen und dementsprechend handeln. Keine der Bedingungen ist erfüllt. Das GG besteht aus inhaltsleeren Worten, die von denen missbraucht werden, die die Macht haben. Dabei soll es bleiben....
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Schmunzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 08:55    Titel: Re: Artikel 146 Antworten mit Zitat

baba wolf hat folgendes geschrieben::
Hallo

Hatte schon öfters Gespräche ueber diesen Artikel

Beinhaltet er nun die Rechtsunwirksamkeit unserer

Verfassung oder die Unmuendigkeit der Buerger.


Warum sollte er das eine oder das andere enthalten?


baba wolf hat folgendes geschrieben::

Aber :Wann ist denn dieser Termin nun???Nie???


Welcher Termin?
_________________
Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
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QM290
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Art. 146 GG bestimmte vor der Wiedervereinigung, dass das Grundgesetz so lange gilt, bis das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung sich eine Verfassung gegeben hat.

Nach der Wiedervereinigung wurde von der herrschenden Klasse der Text des Artikels geändert. Nun ist nur noch bestimmt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, ab dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das heißt, war die Regieung, der Bundestag noch kurz nach der Wiedervereinigung durch Artikel 146 verpflichtet, das deutsche Volk über eine Verfassung abstimmen zu lassen, haben die Parteien als herrschende Klasse diese Verpflichtung durch die Änderung des Artikel 146 entsorgt.

So lange, wie das deutsche Volk also sich keine eigene VErfassung gibt, gilt das Grundgesetz. Nun kann jeder Bürger das deutsche Volk zur Abstimmung über eine Verfassung aufrufen. Ob es Sinn macht? Einen Rechtsanspruch gegen den Staat auf Betreibung einer Abstimmung des Volkes über eine neue Verfassung gibt es jedenfalls nicht (mehr).

Und da dem eben so ist, gilt "business as usual": Die Parteien beherrschen den Staat, und das Volk kann nur zuschauen und muss das hinnehmen, was ihm so geboten wird.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

QM290 hat folgendes geschrieben::
Einen Rechtsanspruch gegen den Staat auf Betreibung einer Abstimmung des Volkes über eine neue Verfassung gibt es jedenfalls nicht (mehr).


Was für ein Blafasel! Dem Volk ist es doch unbenommen, sich bei den nächsten Wahlen eine Partei zu wählen, die eine neue Verfassung einbringen will.

QM290 hat folgendes geschrieben::
Die Parteien beherrschen den Staat, und das Volk kann nur zuschauen und muss das hinnehmen, was ihm so geboten wird.


Ja, und die Wahlen passieren von alleine, weil ja nie einer hingeht - oder wie oder was? Mir geht dieses Gejammer von Einzelpersonen, die nicht hinnehmen können, daß die Mehrheit nun mal anderer Meinung ist, gehörig auf den Senkel. Für Sie ist Demokratie wohl nur dann gut, wenn alles nach Ihrem Geschmack geht oder wie? Böse
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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QM290
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 05:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Betrag ist nicht hilfreich. Vorgestellt wurde von mir nur die gegebene Sachlage, mehr nicht.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

QM290 hat folgendes geschrieben::
Vorgestellt wurde von mir nur die gegebene Sachlage, mehr nicht.


Vorgestellt wurde Ihre (zweifelhafte) Interpretation der Sachlage, mehr nicht. Wer seine eigene Meinung zu einer unumstößlichen Tatsache erklärt, ist weder diskussionsfähig noch wird er im Leben damit wirklich Glück haben.
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baba wolf
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 19:58    Titel: achso Antworten mit Zitat

Unterm Strich hat also der , der am Besten manipuliert das

sogenannte Volk erschaffen?

Kurz vor der Wahl werden noch mal kurz Sendeminuten

gekauft......

Also wird das GG , was keine Verfassung ist ,ohne

den Souverän zu fragen, verändert und die Demokratische

Sinngebung wird zum Spielball einer Politikerdemokratie.

Kann ich davon ausgehen , das der Artikel 146 nunmehr

eine Nullsumme darstellt.?

Na dann Prost.....hat denn keiner mal ne neue nette Idee

Immer nur auf die Massen und Ihre Steuerbarkeit zu weisen

wird doch nur in Kriegen enden.

Baba gruesst verfassungslos Lebend

Rechts am Wald steht ein Abort Mit den Augen rollen
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kurzum: Große Verschwörung, Außerirdische, etc. Am besten, man gönnt sich eine Fangopackung.
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baba wolf
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 21:00    Titel: falsch gelogikt Antworten mit Zitat

hi jurico

Nicht illuminatives Gespenst---sondern

Weiterentwicklung unseres Miteinanders.

Wer hier glaubt dass unsere Demokratie das Gelbe

vom Ei sei...der hebe die Hand.

War da nicht son Artikel über Zwangshandeln bei

Angriff auf das freiheitlich demokratische Grundsystem?

Aber es ging hier um den Artikel 146

Rumstochern im Zeitmuell beantwortet nichts

Gruss Baba ...immer noch Verfassungslos aus dem

Rahmen fallend. Mit den Augen rollen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt fehlen nur noch die "Chemtrails" Winken

Man baba wolf, bist Du Dir sicher dass Du im richtigen Board bist ?

(Wortsperre: Name), bist Du das ?
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.11.06, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
"Chemtrails"

Da guck ich mir doch lieber die Chemcats an. Cool
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
(Wortsperre: Name), bist Du das ?

Cool, ich wußte gar nicht, dass (Wortsperre: Name) im FDR schon die Ehre einer Wortsperre hat... Überrascht

@Ronny: Ja, gewisse Parallelen sind nicht zu leugnen... Mit den Augen rollen
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 00:53    Titel: Re: Artikel 146 Antworten mit Zitat

baba wolf hat folgendes geschrieben::

Beinhaltet er nun die Rechtsunwirksamkeit unserer
Verfassung


Angenommen, dies träfe zu. Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
Dann wäre das GG unwirksam, also auch Art. 146.
Somit wäre das GG doch wieder wirksam, also auch Art. 146.
(...)
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